Justiz

Strafbefehl gegen Ex-Großinvestor Tom Bock hat Bestand

Einst war er in Mannheim als großer Entwickler der Konversionsfläche Turley gefeiert worden. Nun liegt ein Strafbefehl gegen Tom Bock vor - über den am Dienstag entschieden wurde

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Dieses Gebäude wurde für zehn Millionen Euro versteigert. © Thomas Tröster

Eine Strafe gegen Tom Bock, den früheren Großinvestor auf der Mannheimer Konversionsfläche Turley, wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung rückt näher. Wie ein Sprecher des Amtsgerichts mitteilte, hat dieses Bocks Einspruch gegen einen Strafbefehl am Dienstag verworfen. Der Grund: Bock war nicht zur angesetzten Gerichtsverhandlung erschienen.

Die Hintergründe

Den Strafbefehl beantragt hatte die Mannheimer Staatsanwaltschaft. Hintergrund ist die Insolvenz der SoHo Turley Development GmbH, die nach Auffassung der Behörde offenbar nicht rechtzeitig erfolgte. Ein Richter hatte daraufhin offensichtlich den Strafbefehl erlassen, gegen den Bock wiederum Einspruch einlegte. Dieser wurde nun vom Amtsgericht verworfen.

Rechtskräftig ist die Strafe gegen Bock damit allerdings noch nicht. Theoretisch könnte er gegen die aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts Rechtsmittel einlegen. Dann müsste eine weitere Entscheidung getroffen werden.

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Welche Strafe mittels des Strafbefehls gegen Bock ausgesprochen worden war, konnte das Amtsgericht am Dienstag nicht mitteilen. Auch die Staatsanwaltschaft wollte sich dazu nicht äußern, da das Verfahren nun im Verantwortungsbereich des Gerichts liege.

Keine Äußerung zum Verfahren

Mit einem Strafbefehl werden - vereinfacht gesagt - in der Regel kleinere rechtswidrige Taten geahndet. Dabei handelt es sich meist um Vergehen, die mit einer geringen Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe versehen sind. Um einen Strafbefehl zu beantragen, muss ein hinreichender Tatverdacht vorliegen. Endgültig bewiesen ist damit die Schuld des Betroffenen jedoch noch nicht. Tom Bock wollte sich am Dienstag nicht zu dem Verfahren äußern.

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