Mannheim. Vor dem Mannheimer Amtsgericht sollte am Donnerstag der Prozess gegen einen JVA-Mitarbeiter beginnen, der zu einem Kreis von Mannheimer Gefängnismitarbeitern gehörte, die in einem Whatsapp-Chat Hakenkreuze in verschiedenen Variationen verschickt haben sollen. Die Staatsanwaltschaft warf ihm das „Verwenden verfassungswidriger Organisationen“ vor.
Doch der Termin wurde kurzfristig abgesagt, weil der Mann laut Amtsgericht seinen Einspruch zurückgezogen hat. Er gilt damit - auch ohne mündliche Gerichtsverhandlung - als rechtskräftig verurteilt.
Staatsanwaltschaft hatte Handys im Visier
Der akzeptierte Strafbefehl markiert das Ende monatelanger Ermittlungen. Anderthalb Jahre lang konzentrierte sich die Staatsanwaltschaft dabei auf sieben Mitarbeiter der Mannheimer Justizvollzugsanstalt (JVA). Einer von ihnen ist inzwischen pensioniert. Die Wohnungen der Männer wurden durchsucht, Mobiltelefone eingezogen und ausgewertet. Gegen vier von ihnen ergingen im vergangenen Jahr Strafbefehle.
Zwei der Männer hatten zunächst Einspruch dagegen eingelegt. Einer der beiden Prozesse sollte am Donnerstag beginnen, wurde am Morgen aber kurzfristig abgesagt, weil der Mann seinen Einspruch zurückgezogen hat. Der zweite ist bislang noch nicht terminiert.
Auch Vorwurf der Volksverhetzung
Auf die Spur kamen die Ermittler den Gefängnisbeamten in einem anderen Verfahren bei der Auswertung eines Mobiltelefons durch die Polizei. Auf dem Handy stießen die Ermittler auf die Whatsapp-Gruppe mit den Hakenkreuzen – und weiteten ihre Ermittlungen auf die Mannheimer Gefängnisbeamten aus. Gegen vier der Männer ergingen Strafbefehle.
Dabei sollen sich die Vier unterschiedlich rege an den Unterhaltungen und Foto-Posts im Chat beteiligt haben. Die Spanne reichte laut Staatsanwaltschaft von einem bis zu 17 Fällen, die den Männern zur Last gelegt wurden. Deshalb unterschied sich auch die Höhe der Geldstrafen, die die Staatsanwaltschaft beantragt hatte: Sie reichten von 30 bis zu 270 Tagessätzen. Die beantragte Geldsumme bemaß sich nach dem jeweiligen Einkommen.
Einem der Männer hatte die Behörde außerdem Volksverhetzung vorgeworfen. Der JVA-Mitarbeiter soll sich abfällig über schwarze Menschen geäußert haben. Nach Angaben des Amtsgerichts akzeptierte der Mann den Strafbefehl, was wie ein Schuldeingeständnis zu werten ist. Auch ein weiterer JVA-Mitarbeiter soll seinen Strafbefehl akzeptiert haben.
Disziplinarverfahren laufen
Für die JVA-Mitarbeiter, die ihre Strafbefehle angenommen haben, hat sich die Sache aber längst nicht erledigt. Denn die interne Aufarbeitung der Vorfälle geht weiter. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe hatte das Justizministerium Disziplinarverfahren eingeleitet. Diese ruhten während des Strafermittlungsverfahrens. Da zwei JVA-Mitarbeiter aber rechtskräftig verurteilt worden waren, werde das Disziplinarverfahren wieder aufgenommen, bestätigte der Leiter der JVA, Holger Schmitt, Anfang Dezember im Gespräch mit dieser Redaktion. Dies dürfte nun auch für Mitarbeiter Nummer Drei gelten.