Justiz

Rechtsextreme Chats: Prozesse gegen Mannheimer Gefängnisbeamte

Zwei JVA-Mitarbeiter müssen sich vor Gericht verantworten, weil sie Bilder von Hakenkreuzen verschickt haben sollen. Zwei ihrer Kollegen haben dagegen ihre Strafbefehle akzeptiert - was wie ein Schuldeingeständnis zu werten ist

Von 
Agnes Polewka
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Nachdem zwei JVA-Mitarbeiter rechtskräftig verurteilt worden sind, sollen die Vorfälle nun auch in Disziplinarverfahren beleuchtet werden. © Bernhard Zinke

Mannheim. Am Mittwoch hat die Staatsanwaltschaft bekanntgegeben: Die Ermittlungen gegen vier Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Mannheim, die sich gegenseitig über WhatsApp Hakenkreuze geschickt haben sollen, sind abgeschlossen. Nun steht fest: Zwei von ihnen haben Einspruch gegen die Strafbefehle gestellt. Das bedeutet, ihre Fälle wandern vor Gericht. Am 9. Februar beginnt der erste Prozess am Amtsgericht, der zweite ist bislang noch nicht terminiert. Die beiden anderen Männer haben ihre Strafbefehle akzeptiert, gelten jetzt - auch ohne mündliche Gerichtsverhandlung - als rechtskräftig verurteilt.

Disziplinarverfahren laufen

Anderthalb Jahre lang hatte die Staatsanwaltschaft gegen die vier Männer ermittelt, die zum Mitarbeiterkreis der JVA zählen, einer von ihnen ist inzwischen pensioniert. Am Mittwoch veröffentlichte die Justizbehörde ihre Ergebnisse. Sie wirft den vier Männern das „Verwenden verfassungswidriger Organisationen“ vor. Sie sollen sich gegenseitig über WhatsApp „Hakenkreuze in allen Variationen“ geschickt haben, sagte Marc Schreiner, Sprecher der Mannheimer Staatsanwaltschaft auf Anfrage dieser Redaktion.

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Dabei sollen sich die Vier unterschiedlich rege an den Unterhaltungen und Foto-Posts im Chat beteiligt haben. Die Spanne reicht laut Staatsanwaltschaft von einem bis zu 17 Fällen, die den Männern zur Last gelegt werden. Deshalb unterscheidet sich auch die Höhe der Geldstrafen, die die Staatsanwaltschaft beantragt hat: Sie reichen von 30 bis zu 270 Tagessätzen. Die beantragte Geldsumme bemisst sich nach dem jeweiligen Einkommen.

Einem der Männer hat die Behörde außerdem Volksverhetzung vorgeworfen. Er soll sich abfällig über schwarze Menschen geäußert haben. Nach Angaben des Amtsgerichts hat der Mann den Strafbefehl akzeptiert, was wie ein Schuldeingeständnis zu werten ist. Für die beiden JVA-Mitarbeiter, die ihre Strafbefehle akzeptiert haben, hat sich die Sache aber längst nicht erledigt. Denn nun geht die interne Aufarbeitung der Vorfälle weiter. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe hatte das Justizministerium Disziplinarverfahren eingeleitet. Diese ruhten während des Strafermittlungsverfahrens. Da zwei JVA-Mitarbeiter aber nun rechtskräftig verurteilt worden sind, werde das Disziplinarverfahren jetzt wieder aufgenommen, bestätigte der Leiter der JVA, Holger Schmitt, im Gespräch mit dieser Redaktion.

Das Gefängnis habe die Weiterbeschäftigung seiner Mitarbeiter in den vergangenen Monaten je nach Schwere der Vorwürfe unterschiedlich gehandhabt. „Je nach Fall haben wir entschieden, ob die Kollegen suspendiert wurden, nach einer kürzeren Freistellung wieder arbeiten durften oder weiterbeschäftigt worden sind“, so Schmitt. „Natürlich wussten die Dienstvorgesetzten aber Bescheid und haben hier genauer hingeschaut.“ Laut Justizministerium sind zwei JVA-Mitarbeiter aktuell suspendiert.

Auf die Spur kamen die Ermittler den Gefängnisbeamten in einem anderen Verfahren bei der Auswertung eines Mobiltelefons durch die Polizei. Auf dem Handy stießen die Ermittler auf die Whatsapp-Gruppe mit den Hakenkreuzen - und weiteten ihre Ermittlungen auf die Gefängnisbeamten aus. Deren Wohnungen wurden durchsucht, Mobiltelefone eingezogen und ausgewertet.

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Ursprünglich hatten sich die Ermittlungen auf sieben JVA-Mitarbeiter und den Mann im Ruhestand konzentriert. Zwei Verfahren wurden eingestellt, weil sich der Verdacht laut Staatsanwaltschaft nicht erhärten ließ. Zwei weitere Verfahren - eines gegen einen Bediensteten der Justizvollzugsanstalt Mannheim und eines gegen einen Bediensteten einer anderen Justizvollzugsanstalt - seien an die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften abgegeben worden Unabhängig von den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft seien gegen alle Beschuldigten Disziplinarverfahren eingeleitet worden, teilte das Justizministerium in einer Stellungnahme mit.

„Weder die strafrechtlichen Ermittlungen, noch die geführten Disziplinarverfahren haben bislang Hinweise darauf ergeben, dass sich verfassungsfeindliches Gedankengut in der beruflichen Praxis - das heißt insbesondere im Umgang mit Gefangenen - niedergeschlagen haben könnte“, sagte ein Sprecher des Justizministeriums.

Es gebe keine Hinweise darauf, dass rechtsextremistische Überzeugungen im Justizvollzug in besonderer Weise und stärker als in der Allgemeinbevölkerung verbreitet sein könnten, erklärte der Ministeriumssprecher. „Gleichwohl ist für den baden-württembergischen Justizvollzug das uneingeschränkte Bekenntnis seiner Beamtinnen und Beamten zu der verfassungsmäßigen Ordnung unseres Landes von herausragender Bedeutung.“

Verstöße gegen Dienstpflichten würden deshalb konsequent zur Anzeige gebracht und disziplinarrechtlich geahndet.

Redaktion

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