Mannheim. Nach einer pro-palästinensischen Demonstration am Samstag ermittelt die Polizei gegen einen Mann, der Teilnehmerinnen und Teilnehmern insgesamt drei Mal den Hitlergruß gezeigt haben soll. Das teilte eine Sprecherin am Montag auf Nachfrage mit.
Am Samstag hieß es in einer Mitteilung, dass nur im Bereich der Haltestelle Wasserturm ein Unbeteiligter den Hitlergruß gezeigt haben soll, was eine Anzeige nach sich zog. Nach Verfassen der Meldung habe es dann Details zu weiteren Ermittlungen gegeben, so die Sprecherin.
Am Sonntag hatte die Gruppe „Free Palestine“ auf sozialen Medien die Polizei kritisiert. Der Gruppe zufolge hatte es im Bereich des Marktplatzes zwei weitere Vorfälle gegeben, in denen Demonstrierenden der Hitlergruß gezeigt worden sei. Ein Bild, das die Gruppe verbreitet, soll einen der Vorfälle zeigen. Die Polizei, so stellt es die Gruppe dar, soll nicht eingegriffen haben.
Das Bild zeige eine Momentaufnahme, „auf der zu sehen ist, dass die eingesetzten Beamten auf das Demonstrationsgeschehen fokussiert waren“, erklärt die Sprecherin der Polizei. „Das Zeigen des Hitlergrußes war polizeilich bislang nicht bekannt.“ Aufgrund des Fotos seien „unmittelbar nach dem Hinweis“ Ermittlungen eingeleitet worden.
Weitere Straftaten werden geprüft
Ob es sich beim Passanten auf dem Bild und dem am Wasserturm aber um den selben handelt, werde nun ermittelt. „Sollte es sich nicht um die festgenommene Person handeln, wird auch gegen die auf dem Bild zu sehende Person ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet werden.“
Die Sprecherin weist außerdem die Kritik der Gruppe zurück, die Polizei habe „rechtswidrige“ Videoaufnahmen des Demonstrationszuges angefertigt. Laut Versammlungsgesetz seien die Aufnahmen zulässig, „wenn in einer Versammlung Straftaten begangen werden oder auch die öffentliche Sicherheit gefährdet wäre“, erklärt sie. In Paragraf 12a heißt es: „Die Polizei darf Bild- und Tonaufnahmen von Teilnehmern bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen nur anfertigen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen.“
Laut Mitteilung kam es „im Rahmen der Kundgebung mehrfach zu Ausrufen, bei denen der Anfangsverdacht einer Straftat zu prüfen ist“. Um welche Parolen es sich handelte, dazu wollte die Sprecherin mit Verweis auf laufende Ermittlungen keine Auskunft geben. „Eine rechtliche Bewertung erfolgt dann durch die Staatsanwaltschaft.“ An der Demo haben laut Polizei bis zu 500 Menschen teilgenommen.
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