Sommerquiz - Teil 3

"MM"-Sommerquiz: Spannende Fragen zu Verbrechen, Kriminalität und Justiz

Die großen Verbrechen der Region rollen wir im Podcast „Verbrechen im Quadrat“ auf, aber auch die kleinen haben es in sich

Von 
Angela Boll
Lesedauer: 
© Achim Keiper

Mannheim. Frage 1: Diebstahl im Museum

Der Auftritt im Landgericht war legendär. Mit goldener Krawatte, silbergrauem Anzug und gegeltem Haar ließ sich der Angeklagte in den Saal führen. Scheinwerfer waren nicht nötig. Der Mann setzte sich von selbst in Szene. Dabei stand von vorne herein fest, dass es zwar großes Kino für die Zuschauer zu sehen gibt, die Hoffnung auf ein Happy End für den Angeklagten aber längst erloschen war. Der 41-Jährige hatte bereits gestanden, im Jahr 2006 während der „Langen Nacht der Museen“ das Gemälde „Friedenszeit“ von Carl Spitzweg aus der Kunsthalle gestohlen zu haben. Aufgrund dessen hatte er seine berufliche Tätigkeit ausgesetzt, war in Untersuchungshaft gelandet. Dann folgte auch noch der private Supergau. Die Ehefrau des 41-Jährigen zeigte ihn wegen Vergewaltigung an und bekräftigte mit ihrer Aussage das Ehe-Aus.
Drei Jahre und zehn Monate Haft, so lautete am Ende das Urteil. Die Kammer war sich sicher, dass der Mann das Kunstwerk mit einem Versicherungswert von 500 000 Euro gestohlen hatte und es gewinnbringend verkaufen wollte. Die Vergewaltigung ließ sich nicht nachweisen, wohl aber wurde sexuelle Nötigung im Urteil berücksichtigt und der Frau ein Schmerzensgeld zugesprochen. Welchem Beruf ging der Mann vor der Verhaftung nach?

Antwortmöglichkeiten:

Richter

Gerichtsvollzieher

Anwalt

Polizist

So funktioniert's

Die Preise

Mit zehn Richtigen zum Gewinn: Beim „MM“-Sommerquiz müssen Sie grübeln – denn unsere Reporterinnen und Reporter haben für Sie knifflige Fragen aus vielen Mannheimer Themengebieten zusammengestellt. Doch die Knobelei wird belohnt. Einmal pro Woche darf sich einer der Teilnehmenden über einen 60-Euro-Gutschein im „MM“-Ticketshop freuen. Am Ende warten drei Hauptpreise, die wir unter allen richtigen Lösungen, die beim „Mannheimer Morgen“ eingehen, verlosen. Es gibt 750 Euro für eine Reise, ein iPad Air 2022 inkl. MM+ Jahresabo und einen 100-Euro-Restaurantgutschein zu gewinnen. Das Mitraten lohnt sich für alle Rätselfreunde also auch in diesem Jahr wieder voll und ganz!

Spielregeln

Es gibt zwei Rätselteile, die montags und donnerstags im „MM“-Lokalteil erscheinen. Alle Quizteile finden Sie außerdem in unserem Dossier. Pro Rätselteil gibt es fünf Kleinrätsel-Texte, die mit einem Lösungswort gelöst werden müssen. Dabei stehen je vier Antwortmöglichkeiten zur Auswahl, nur eine ist richtig. Insgesamt sind dann also in einer Woche zehn richtige Lösungswörter auf einmal an die Redaktion zu senden. Bis Freitag, 24 Uhr, der jeweiligen Woche können die zehn Wörter per Online-Formular unter www.mannheimer-morgen.de/sommerquiz eingereicht werden. Möglichst nummeriert und in der Reihenfolge der Rätselteile. Hinweise: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gewinner sind mit der Veröffentlichung ihres Namens einverstanden.

Hier teilnehmen

Teilnahme

Einsendeschluss ist immer Freitag der aktuellen Rätselwoche um 24 Uhr.

Die Gewinne sind nicht übertragbar und eine Barauszahlung ist nicht möglich. Die Hauptgewinner werden per Losentscheid am 25.9.2023 ermittelt und per E-Mail oder telefonisch benachrichtigt. Unsere Teilnahmebedingungen finden Sie unter:

mannheimer-morgen.de/teilnahmebedingungen

Veranstalter des Gewinnspiels ist die HAAS Mediengruppe

Dudenstraße 12 - 26

68167 Mannheim

Tel.: 0621 / 392 2200

Fax: 0621 / 392 1400

kundenservice@mamo.de

Frage 2: Exotisches Erbe
Aufsehen erregten im Jahr 1996 mehrere Beweisstücke, die im Saal des Amtsgerichts während eines Prozesses auf dem Richtertisch drapiert wurden. Echte Hingucker lenkten damals von der persönlichen Dramatik des 35 Jahre alten Angeklagten ab, der aus Polen stammt. Der Mann war angeklagt, weil er die exotischen Fundstücke an den Mann bringen wollte. 56 000 Mark waren ihm geboten worden – von einem Scheinkunden der Zollfahndung. Bei der Übergabe war das Ganze aufgeflogen. Solche Exemplare zu verkaufen verstößt gegen das Artenschutzabkommen.
Vor Gericht konnte der Angeklagte die ganze Aufregung nicht verstehen. Schließlich handle es sich bei der Ware um das Erbe seines Großvaters. Der Angeklagte habe die Kostbarkeiten verkaufen wollen, um mit dem Gewinn in seiner Heimat ein Geschäft zu eröffnen. Dass das „so schlimm“ sei, habe er nicht geahnt. Die Kammer verhängte gegen den 35-Jährigen eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Maßgeblich für das milde Urteil war die Aussage eines Gutachters. Er bestätigte, dass es sich bei dem Erbe tatsächlich um sehr alte Stücke handelte, die vermutlich noch in die Zeit vor Inkrafttreten des Artenschutzabkommens fielen. Aus welchem Material waren die beschlagnahmten Asservate?

Antwortmöglichkeiten:

Elfenbein

Pythonleder

Pelz

Gold

Frage 3: Ohrfeige für die Politik

Rums – das hat gesessen! Im Jahr – nein, wir verraten es nicht, das wäre doch zu einfach. Sagen wir, irgendwann in den letzten Jahrzehnten gab es in Mannheim eine Ohrfeige, die medienwirksam durch Deutschland schallte. Ein arbeitsloser Lehrer hatte dem deutschen Regierungsoberhaupt bei einer Stippvisite in der Quadratestadt eine geknallt. Beim Auftritt im Rosengarten kannte der Angeklagte keine Grenzen, ging völlig distanzlos auf sein Feindbild zu, holte aus – und traf auch noch. Als gnadenloser Selbstdarsteller erwies sich der Angeklagte dann auch im Amtsgericht. Er verzichtete auf einen Anwalt und verteidigte sich vor zahlreichen Kameras selbst.
Gewartet hatten die Medienvertreter natürlich auch darauf, ob das damalige Regierungsoberhaupt im Zeugenstand auftauchen würde. Doch dieses Spektakel wusste die Staatsanwaltschaft zu verhindern. Mit einem sogenannten beschleunigten Verfahren watschen die Ermittler den Angeklagten schon zehn Tage nach dem Knaller ab. Vier Monate Haft auf Bewährung wegen Beleidigung und Körperverletzung lautete das Urteil. Der ehemalige Pädagoge wurde auch noch zu 100 Stunden sozialer Arbeit verdonnert. Außerdem flog der Mann aus der Partei. Und wer hat’s abgekriegt?

Antwortmöglichkeiten:

Helmut Kohl

Gerhard Schröder

Angela Merkel

Olaf Scholz

Frage 4: Oben ohne vor Gericht

Ein Mannheimer Anwalt hat durch seinen Oben-ohne-Auftritt am Amtsgericht eine Änderung der Amtstracht-Verordnung ins Rollen gebracht. Über Jahre hinweg schwelte der Streit zwischen eben diesem Juristen und einem Amtsrichter. Die beiden waren wegen eines lapidaren Verfahrens aufeinander getroffen, hätten das Ganze zackig abhandeln können, wenn sich der Anwalt nicht geweigert hätte, das Kleidungsstück – oder sagen wir das Accessoire – zu tragen, das der Richter schmerzlich vermisste. So etwas zu tragen sei in der Amtstracht-Verordnung des Landes festgelegt, sagte der Richter. Es enge ihn aber ein, konterte der Anwalt. Die Verhandlung wurde unterbrochen. Und der Streit kochte jetzt erst richtig hoch.
Im Frühjahr 2009 landeten die Streithähne schließlich aufgrund ihrer Meinungsverschiedenheit vor Gericht. Die Kammer stellte fest, dass es unverhältnismäßig sei, wegen des nicht vorhandenen Accessoires eine Verhandlung zu unterbrechen. Die Zurückweisung des Anwalts wurde als rechtswidrig eingestuft. 2014 nahm das Justizministerium dann auf diesen Fall Bezug und änderte die Amtstracht-Verordnung. Was müssen männliche Anwälte seitdem nun nicht mehr explizit bei einer Verhandlung tragen?

Antwortmöglichkeiten:

Krawatte

Fliege

Einstecktuch

Schal

Frage 5: Flirt in Gottes Namen

Halleluja! Man glaubt es nicht. Weil ein Pfarrer einem weiblichen Mitglied der Gemeinde schöne Augen gemacht hatte, ging es 1983 am Mannheimer Amtsgericht heiß her. Ins Rollen war das Verfahren durch einen katholischen Pfarrer gekommen. Der hatte sich gewissenhaft auf die Predigt am Ostersonntag vorbereitet, und als er wortgewandt zum Monolog ausholen wollte, fing ein Gottesdienstbesucher lauthals an, herumzukrakeelen. Weil auch Schimpfwörter fielen, erging ein Strafbefehl gegen den Störenfried. Schließlich trafen sich der Pfarrer und der Verbalrandalierer vor Gericht wieder. Mit Gottes Gnaden hoffte der Richter auf eine schnelle Vergebung, dachte, das Ganze sei zügig mit einem Vergleich abgehandelt. Doch das wollte der Angeklagte so nicht stehen lassen. Im Gerichtssaal offenbarte er den Grund für seinen aggressiven Auftritt. Schließlich wisse er, dass seine Frau mit eben diesem Pfarrer ein Verhältnis habe. Pah! Teufel auch! Jetzt waren tatsächlich wirksame Worte des Priesters gefragt – und diesmal wurde er nicht unterbrochen. Kleinlaut gab der Geistliche zu, die Ehefrau des Angeklagten – als sie „in seelischen Nöten“ gewesen sei – „gedrückt und geherzt“ zu haben. Was glauben Sie? Mit welchem Urteil endete der Prozess?

Antwortmöglichkeiten:

Geldstrafe

Bewährungsstrafe

Freispruch

gemeinnützige Arbeit

 

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Redaktion Lokalredakteurin, Gerichtsreporterin, Crime-Podcast "Verbrechen im Quadrat"

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