Mannheim. Vor dem Mannheimer Landgericht ist ein zweiter Prozess wegen Betrügereien in Zusammenhang mit Corona-Testzentren gestartet. Diesmal sitzen zwei Männer auf der Anklagebank. Ihnen wird zur Last gelegt, im Pandemie-Jahr 2021 für nicht erbrachte Virus-Schnellanalysen von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg etwas mehr als zwei Millionen Euro erschlichen zu haben.
Eigentlich ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen eine fünfköpfige Gruppe, die in wechselnder Zusammensetzung agiert haben soll. Weil vier der Beschuldigten abgetaucht waren, wurde das Verfahren gegen einen aus Ludwigshafen stammenden Bahn-Angestellten abgetrennt: Hakim C. ist inzwischen zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und acht Monaten samt einem Wertersatz von 244 000 Euro verurteilt worden. Während sein einstiger Geschäftspartner immer noch flüchtig ist, sind Samer A. und Gianfranco F. in Ägypten festgenommen und nach Deutschland geflogen worden. Die beiden Männer, Jahrgang 1985 und 1991, sitzen in Untersuchungshaft.
Mittäterin wird gesondert verfolgt
Dass der erste Verhandlungstag vor der 5. Großen Strafkammer erst verspätet nachmittags beginnt, hat mit der Eröffnung neu formulierter Haftbefehle zu tun. Anders als in dem bereits abgeschlossenen Prozess geht es diesmal nicht um ein Bürger-Testzentrum in Heidelberg, sondern in Mannheim - einst angemeldet in der Schwetzinger Straße mit dem Namen „Impuls“.
Bei den Vorwürfen, die Staatsanwältin Jeanie Henn den Angeklagten zur Last legt, geht es nicht nur um betrügerische Täuschungen beim Abrechnen von Corona-Schnelltests. Laut Ermittlungen ist ebenfalls bei der Vorlage eines Nachweises für die verpflichtende Teilnahme an einer Schulung getrickst worden. Die namentlich genannte ärztliche Leiterin des Testzentrums stand wohl nur auf dem Papier - diese Mittäterin wird gesondert verfolgt.
Wenn es am Montag nach der Verteidigung des Angeklagten Samer A. gegangen wäre, hätte das Verhandlungsprogramm pausiert, kaum dass es begonnen hat. Rechtsanwalt Martin Würfel fordert eine Aussetzung des Verfahrens, um die Akten des bereits verurteilten Hakim C. und außerdem einige neu eingeführte Unterlagen durchforsten zu können. Es gehe „um prozessuale Waffengleichheit“. Die Kammer zieht sich zwei Stunden zur Beratung zurück. Danach erläutert der Vorsitzende Richter Oliver Ratzel ausführlich, warum man der Auffassung ist, dass dieses Aktenstudium parallel zu den festgelegten Gerichtstagen erfolgen könne.
Am Donnerstag, 10. November, soll der Prozess um 9.30 Uhr fortgesetzt werden - mit Befragungen zur Person. Die beiden Angeklagten lebten bis zur ihrer Verhaftung in Mannheim und Ludwigshafen. Einer von ihnen hat wohl schon im Vorfeld signalisiert, sich auch zu den Tatvorwürfen einlassen zu wollen. Derzeit sind Verhandlungstermine bis Ende Januar 2023 vorgesehen. Allerdings könnte die Beweisaufnahme früher enden, wenn Geständnisse erfolgen. In dem bereits abgeschlossenen Prozess räumte Hakim C. zwar weitgehend die Anklagevorwürfe ein, dazu hatte er sich aber erst spät durchgerungen.
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