Justiz

Messerattacke vor Theresienkrankenhaus: U-Haft der acht Angeklagten wird überprüft

Sie hatten ihrem Opfer im Mai vergangenen Jahresaufgelauert, einer hat schließlich zugestochen. Nun könnten sie aus der U-Haft entlassen werden.

Von 
Waltraud Kirsch-Mayer
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Vor dem Landgericht Mannheim läuft seit Mitte Februar der Prozess um die Messerstecherei vor dem Theresienkrankenhaus. © Christoph Blüthner

Mannheim. In dem seit 17. Februar laufenden Prozess um die Messerstecherei vor dem Theresienkrankenhaus (TKH) in Mannheim sitzen acht Männer nicht nur auf der Anklagebank, sondern auch in U-Haft. Dies könnte sich ändern. Jedenfalls soll „von Amts wegen“ die Haftfrage geprüft werden. Das kündigt die Schwurgerichtskammer an. Sie hat auf Wunsch der Verteidigung ein Zwischenfazit der bisherigen Beweisaufnahme gezogen.

Wie der Vorsitzende Richter Gerd Rackwitz ausführt, gehe das Gericht nicht davon aus, dass sich zwei inzwischen geständige Brüder - einer hat zugestochen, der andere zugeschlagen - nur untereinander und nicht als Gruppe beziehungsweise Familie am TKH verabredet haben. Wie berichtet, war der blutigen Attacke während einer letztjährigen Mainacht eine eskalierte Auseinandersetzung über türkische Politik in einem Innenstadt-Döner-Lokal vorausgegangen. Und die führte dazu, dass zwei verletzte Kontrahenten ihre Schnittwunden im TKH wie Klinikum versorgen ließen.

Keine Anzeichen dafür, dass das Opfer getötet werden sollte

Die Kammer ist überzeugt, dass sich alle acht angeklagten Männer im Eingangsbereich der Ordenklinik getroffen haben. Es gebe aber „bislang keine Anzeichen“, dass man vorhatte, das Opfer umzubringen. Während die Staatsanwaltschaft Auflauern aus Rache und in Tötungsabsicht als gemeinschaftlich versuchten Mord zur Last legt, spricht das Gericht von „Beteiligung an schwerer Körperverletzung“. „Wenn man jemanden töten will, bestellt man nicht die ganze Stadt ein“, sagt Rackwitz. Allerdings habe der Messerstecher wohl billigend in Kauf genommen, dass der Attackierte sterben könnte.

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