Justiz

Messerangriff Mannheim: Urteil im Prozess um getöteten Polizisten rechtskräftig

Eine Woche nach dem Urteil im Prozess gegen den Messerattentäter von Mannheim steht fest: Die Verfahrensbeteiligten haben keine Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.

Von 
Agnes Polewka
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Sulaiman A., Angeklagter, steht im Gerichtssaal. Der Afghane A. hatte am 31. Mai 2024 auf dem Marktplatz in Mannheim fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bewegung Pax Europa sowie einen Polizisten mit einem Messer verletzt. © Marijan Murat/dpa

Mannheim. Das Urteil gegen den Attentäter vom Mannheimer Marktplatz ist rechtskräftig. Keiner der Verfahrensbeteiligten hat binnen der gesetzlich vorgeschriebenen Wochenfrist Revision gegen das Urteil eingelegt. Dies bestätigte ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) in Stuttgart-Stammheim auf Anfrage dieser Redaktion.

Der Staatsschutzsenat am OLG hatte den Angeklagten Sulaiman A. Mitte September wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Auch stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest.

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Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung zur Bewährung nach 15 Jahren als nahezu ausgeschlossen. Auch eine Abschiebung in die afghanische Heimat des Angeklagten steht zunächst nicht zur Debatte. Die Entscheidung darüber obliegt allein der Staatsanwaltschaft, die nach einer bestimmten Zeit im Gefängnis die Entscheidung treffen kann: Wir verzichten auf die weitere Strafvollstreckung, erlassen aber gleichzeitig einen Haftbefehl für den Fall, dass der Täter versucht, wieder nach Deutschland oder Europa zu kommen.

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