Bundespolitik

Mannheims MdB Gökay Akbulut fordert Elterngeld-Erhöhung

Seit der Einführung des Elterngelds im Jahr 2007 wurde der Mindestbetrag des Elterngeldes nicht angepasst, sagt die Mannheimer Bundestagsabgeordnete Gökay Akbulut. Welche Argument sie noch für eine Erhöhung anführt

Von 
Lea Seethaler
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(Symboldbild) © picture alliance/dpa | Fernando Gutierrez-Juarez

Mannheim. Im Rahmen des parlamentarischen Antrags zur Erhöhung des Mindestbetrags des Elterngeldes fordert die Linke eine Anpassung. Die sei dringend nötig, um die finanzielle Situation von Eltern während der ersten Lebensjahre ihrer Kinder zu verbessern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, so die Mannheimer Linken-Bundestagsabgeordnete und Fachpolitikerin zum Thema, Gökay Akbulut.

„Elterngeld nie an die Lebenshaltungskosten angepasst“

„Seit der Einführung des Elterngelds im Jahr 2007 wurde der Mindestbetrag des Elterngeldes nicht angepasst, obwohl die Verbraucherpreise zwischen 2007 und 2023 um 37,78 Prozent gestiegen sind“, sagt Akbulut. Die Linke fordere eine entsprechende Erhöhung des Elterngelds, um den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen. Akbulut, auch frauenpolitische Sprecherin der Linkspartei, kritisiert: „Es ist unverständlich, dass die Regierung seit Jahren verspricht, den Basis- und Höchstbetrag beim Elterngeld zu dynamisieren, dies aber bisher nicht umgesetzt hat.“

Die Bundestagsabgeordnete Gökay Akbulut. © Thommy Mardo

"Es war versprochen, eine Elterngeld-Anpassung vorzunehmen"

Diese Untätigkeit attestierte die Mannheimerin der bis vor kurzem noch existierenden Ampelkoalition. „Und die ist ein klarer Ausdruck ihrer mangelnden Verantwortung gegenüber den Familien in unserem Land.“ Das sei besonders ärgerlich, da die Ampel im Koalitionsvertrag versprochen hatte, die Anpassung des Elterngeldes vorzunehmen, so Akbulut.

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Elterngeld-Beantragung: Höherer Betrag soll Familien stärken

Die finanziellen Auswirkungen einer Erhöhung des Mindestbetrags seien mit rund 340 Millionen Euro „überschaubar“ und eine notwendige Investition, um die Lebensqualität von Familien und die Chancengleichheit zu verbessern, so Akbulut. Man appelliere daher an alle Fraktionen, diesen Antrag zu unterstützen und gemeinsam ein Zeichen für die Stärkung von Familien und deren Kindern zu setzen.

Indes hatte kürzlich eine Studie herausgefunden: Das Elterngeld bleibt ohne negative Langzeitfolgen für Betriebe. Unternehmen hatten immer wieder geklagt: Das Elterngeld nehme ihnen das Personal weg.

Studie: Elterngeld ohne dauerhaft negative Wirkungen auf Betriebe

Doch die Einführung des Elterngeldes mit längeren Abwesenheiten vor allem von Müttern hatte laut der Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BIB) in Wiesbaden dauerhaft keine negativen Auswirkungen auf die Betriebe.

Mit der Ablösung des Erziehungsgeldes durch das Elterngeld sei zwar kurzfristig die Beschäftigung vor allem in kleinen und mittelständischen Betrieben gesunken. Dauerhaft habe es aber keine negativen Effekte auf Beschäftigung, Löhne oder den Fortbestand der Betriebe gegeben. Beim Elterngeld-Vorgänger, dem Erziehungsgeld, erhielten Mütter etwa zwölf Monate lang einen Betrag von 450 Euro monatlich. 2007 wurde das Erziehungsgeld vom Elterngeld ersetzt. Das wird abhängig vom bisherigen Nettoeinkommen ausgezahlt, der Höchstbetrag liegt bei 1800 Euro monatlich. Während unter Regelungen des Erziehungsgeldes etwa 40 Prozent der Mütter innerhalb von zwölf Monaten nach der Geburt in den Betrieb zurückkehrten, seien es beim Elterngeld nur noch 20 Prozent gewesen. Das habe aber langfristig keine negativen Folgen gehabt.

Es habe sich gezeigt, dass neueingestellte Elternzeitvertretungen gute Chancen haben, länger als zwölf Monate im Betrieb zu bleiben. „Demnach könnten Elternzeitvertretungen in vielen Fällen ein Weg in eine dauerhafte Beschäftigung sein“, so die Studienautoren.

Redaktion Redakteurin und Online-Koordinatorin der Mannheimer Lokalredaktion

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