Mannheim. Heidelberg gehört zu den Regionen in Baden-Württemberg, in denen besonders viele Väter Elterngeld in Anspruch nehmen. Das geht aus einer Auswertung der staatlichen L-Bank hervor. Sie ist für die Auszahlung des Elterngeldes in Baden-Württemberg zuständig. Demnach lag die Väterquote in Heidelberg 2023 bei gut 58 Prozent. Der Stadtkreis landete damit im landesweiten Vergleich auf dem dritten Platz. Nur Biberach (rund 59 Prozent) und Freiburg (60 Prozent) schnitten besser ab. In Mannheim lag die Quote bei knapp 42 Prozent.
Landesweite Quote legt zu
Konkret setzt die Väterquote die Zahl der männlichen Antragssteller beim Elterngeld ins Verhältnis zur Zahl der Geburten, für die im jeweiligen Kreis Elterngeld bewilligt wurde. Grundsätzlich ist die staatliche Zahlung dazu gedacht, Mütter und Väter finanziell zu unterstützen, wenn diese nach der Geburt eines Kindes vorübergehend zu Hause bleiben oder ihre Arbeitszeit reduzieren.
Die Zahl der Männer, die zur Betreuung eines Kindes eine berufliche Auszeit nehmen und Elterngeld beziehen, nimmt dabei zu: In Baden-Württemberg stellten nach Angaben der L-Bank 2023 insgesamt mehr als 51 000 Väter einen Antrag auf Elterngeld, bei insgesamt fast 104 000 Geburten, für die Elterngeld bewilligt wurde. Die landesweite Väterquote lag damit bei fast 50 Prozent (Vorjahr: 47 Prozent).
Aus der jüngsten Auswertung der L-Bank geht allerdings noch nicht hervor, wie lange Väter im vergangenen Jahr durchschnittlich Elterngeld bezogen haben. Hier gab es in der Vergangenheit noch eine große Diskrepanz zwischen Müttern und Vätern. Beim Statistischen Bundesamt findet man dazu Zahlen für 2022 auf Kreisebene. Demnach beantragten beispielsweise in Heidelberg Männer im Schnitt für 3,3 Monate Elterngeld (ohne das sogenannte ElterngeldPlus). Bei Müttern lag die durchschnittliche Bezugsdauer im Stadtkreis dagegen bei gut elf Monaten.
Im vergangenen Sommer hatten Pläne der Bundesregierung für Einschränkungen beim Elterngeld vor allem bei Besserverdienenden Empörung ausgelöst. Um Sparvorgaben von Finanzminister Christian Lindner (FDP) zu erfüllen, hatte Familienministerin Lisa Paus (Grüne) vorgeschlagen, die staatliche Leistungen für Paare zu streichen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 150 000 Euro übersteigt. Damit sollte die Zahl der Empfänger reduziert und Geld gespart werden. Das Elterngeld ist laut dem Ressort der größte Einzelposten im Haushalt des Familienministeriums. Trotzdem hagelte es nach Bekanntwerden der Pläne Kritik, nicht zuletzt prominente Manager und Unternehmerinnen warnten vor einem Rückschritt für die Gleichstellung.
Neuregelung ab 1. April 2024
Inzwischen hat sich die Koalition auf einen Kompromiss geeinigt: Ab dem 1. April 2024 fällt das Elterngeld nun zunächst für Paare ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 200 000 Euro weg. Ein Jahr später, zum 1. April 2025, sinkt die Einkommensgrenze dann in einem weiteren Schritt auf 175 000 Euro.
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Ab 1. April 2024 wird außerdem die Möglichkeit eingeschränkt, dass Eltern das sogenannte Basis-Elterngeld parallel beziehen. Künftig ist das - abgesehen von einigen Ausnahmefällen - höchstens noch einen Monat lang möglich, und zwar im ersten Lebensjahr des Kindes. Mit der Neuregelung sollen Paare laut Ministerium ermuntert werden, die Elterngeldmonate abwechselnd zu nehmen und sich so Erwerbstätigkeit und Sorgearbeit zu Hause partnerschaftlicher aufzuteilen.
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