Gemeinderat

Mannheims Finanzen: Welche Steuern steigen und welche nicht

Der Mannheimer Gemeinderat muss einen Nachtragshaushalt beschließen. Die Sparmaßnahmen sind berücksichtigt – doch es gibt auch neue Belastungen für Bürger.

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Timo Schmidhuber
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Der Mannheimer Gemeinderat - hier bei seiner Sitzung am 30. September - muss einen Nachtragshaushalt beschließen. © Steffen Mack

Mannheim. Steuereinnahmen sinken, Ausgaben steigen: Seit der Gemeinderat im vergangenen Dezember den Haushalt für die Jahre 2025 und 2026 beschlossen hat, entwickelt sich die Finanzlage der Stadt Mannheim viel schlechter als angenommen. Deshalb müssen die Stadträtinnen und Stadträte jetzt einen sogenannten Nachtragshaushalt beschließen, der diese negative Veränderung abbildet. In das neue Zahlenwerk sind auch die Sparmaßnahmen eingearbeitet, die die Stadt auf Wunsch des Regierungspräsidiums vornehmen muss, um langfristig wieder flüssig zu werden. In der Rathaus-Vorlage über den Nachtragshaushalt finden sich aber auch Belastungen für die Bürger, die bislang noch nicht bekannt waren. Neben der sogenannten Bettensteuer für Hotelgäste soll auch die Hundesteuer steigen. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Warum ist ein Nachtragshaushalt nötig?

Die Gemeindeordnung schreibt einen Nachtragshaushalt vor, wenn sich die finanziellen Planungen einer Kommune gravierend verändern. Das ist in Mannheim der Fall. Wie bereits berichtet, bleiben die Steuereinnahmen - vor allem die Gewerbesteuer - wegen der schlechten Wirtschaftslage deutlich hinter den Prognosen für dieses Jahr zurück. Gleichzeitig steigen die Ausgaben, unter anderem für den Ausbau der Kinderbetreuung oder für die Versorgung von Mädchen und Jungen, die nicht in ihren Familien bleiben können. Das Regierungspräsidium hatte den im Dezember beschlossenen Haushalt nur mit der Auflage genehmigt, dass Mannheim bis zum Jahr 2028 wieder flüssig wird, also die sogenannte Mindestliquidität von rund 34 Millionen Euro erreicht – und dafür Sparmaßnahmen vornimmt. Durch die schlechte finanzielle Entwicklung mussten diese noch drastischer ausfallen als ursprünglich geplant.

Wie sehen die Zahlen im Nachtragshaushalt aus?

Statt ursprünglich geplanter Einnahmen von 1,696 Milliarden (2025) und 1,754 Milliarden Euro (2026) sieht der Nachtragshaushalt jetzt deutlich niedrigere von 1,659 Milliarden (2025) und 1,728 Milliarden (2026) vor, wie es in der Vorlage heißt. Bei den Ausgaben sind dagegen deutlich höhere Zahlen angesetzt: Statt ursprünglich 1,712 Milliarden (2025) und 1,730 Milliarden (2026) sind es nun 1,747 Milliarden und 1,737 Milliarden. Unterm Strich bildet der neue Haushalt also eine Verschlechterung von insgesamt mehr als 100 Millionen Euro ab.

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Ist das Sparpaket der Stadtverwaltung im Nachtragshaushalt berücksichtigt?

Die Einsparsummen sind natürlich zu großen Teilen eingerechnet – auch wenn in vielen Bereichen noch nicht bis aufs Letzte benannt ist, wie sie konkret erreicht werden. Die Rathaus-Dezernate sollten in diesem Jahr bereits zwei Prozent ihrer Ausgaben einsparen. Von 2026 bis 2028 sollten es dann zunächst jährlich drei Prozent sein. Als sich abzeichnete, dass das nicht reichen wird, erhöhte die Verwaltung die Vorgabe auf fünf Prozent. Darüber hinaus wird im Rathaus aktuell geprüft, wie etwa durch Reduzierungen bei Büroflächen oder beim städtischen Fuhrpark noch Geld eingespart werden kann. Die Maßnahmen, die die drei Prozent bringen sollen, hat der Gemeinderat kürzlich beschlossen. Unter anderem werden, wie berichtet, Kita-Gebühren erhöht, und die Kostenerstattung für Kita-Eltern wird schrittweise abgeschafft. Außerdem bekommen Kultureinrichtungen wie das Nationaltheater niedrigere Betriebskostenzuschüsse. Wie dagegen die verbleibenden zwei Prozent eingespart werden, soll in den kommenden Wochen noch ausgearbeitet werden. Generell gilt: Wenn sich Einsparungen oder Mehreinnahmen nicht im geplanten Umfang realisierten, müssten „unverzüglich“ Ersatzmaßnahmen vorgenommen werden, wie es in der Vorlage heißt.

Schon jetzt ist allerdings klar, dass das alles nicht reichen wird. Denn um die Mindestliquidität zu erreichen, müssten weitere 375 Millionen Euro eingespart werden. Oberbürgermeister Christian Specht (CDU) sagte dazu jüngst im Podcast „Mensch Mannheim“, momentan habe er „keine Antwort“, wie das gehen soll. Er hofft unter anderem darauf, dass der von der Bundesregierung versprochene „Investitionsturbo“ zündet und die Wirtschaft wieder zum Laufen bringt. Kämen die Gewerbesteuer-Verluste von in diesem Jahr bis zu 90 Millionen Euro rasch wieder zurück, würde das 375-Millionen-Loch in der Tat schnell wieder kleiner.

Entwicklung der Liquidität und Sparmaßnahmen der Stadtverwaltung. © "MM"-Grafik

Stehen im Nachtragshaushalt neue Sparmaßnahmen oder Belastungen für die Bürger?

Ja. Der „MM“ hatte bereits über die Erhöhung der sogenannten Bettensteuer für Hotelübernachtungen berichtet – von derzeit 3,5 Prozent auf zunächst 4,5 Prozent (ab 2026) und dann fünf Prozent (ab 2027). Darüber hinaus steht nun laut der Vorlage zum Nachtragshaushalt auch eine Erhöhung der Hundesteuer an. Derzeit werden für den „Ersthund“ 108 Euro im Jahr fällig. Künftig soll es rund ein Drittel mehr sein, nämlich 144 Euro. Der Steuerbetrag, den ein Besitzer für jeden weiteren Hund zu zahlen hat, liegt aktuell bei 216 Euro – den Planungen zufolge soll er um rund ein Viertel auf 264 Euro steigen. Für einen Kampfhund sind statt aktuell 648 Euro dann 744 Euro zu zahlen. Empfänger von Sozialleistungen sollen für ihren Vierbeiner statt 54 künftig 60 Euro berappen. Von diesen Erhöhungen verspricht sich die Verwaltung Einnahmen von insgesamt 400.000 Euro pro Jahr. Im November soll der Gemeinderat den entsprechenden Beschluss fassen.

Auch die Steuer auf einen Nebenwohnsitz in Mannheim will die Verwaltung erhöhen. Aktuell beträgt sie zehn Prozent der Netto-Kaltmiete pro Jahr. Künftig sollen es 15 sein. Bei der Gewerbesteuer dagegen, die in Mannheim ansässige Unternehmen zu zahlen haben, und auch bei der Grundsteuer B für Grundstückseigentümer stehen im Nachtragshaushalt weiter die bisher geltenden Steuersätze.

Was ist mit der Neuverschuldung?

Die wird in den kommenden Jahren von aktuell rund 537 Millionen Euro um 205 Millionen steigen. Das ist der Betrag, den die Stadt für ihr Klinikum in den neuen Verbund mit dem Uniklinikum Heidelberg einbringen muss. Die Einhaltung der Sparauflagen des Regierungspräsidiums ist auch deshalb wichtig, weil die Behörde der Stadt Mannheim sonst eine solche zusätzliche Verschuldung gar nicht erlauben würde. Die 205 Millionen Euro für den Verbund sind in vier Tranchen aufgeteilt - die erste in Höhe von rund 51 Millionen wird am 15. Januar 2026 fällig. Die anderen folgen 2027, 2029 und 2031. Der Kredit wird die Stadt laut der Vorlage voraussichtlich bis ins Jahr 2047 belasten. Durch den Verbund muss die Stadt künftig aber auch keine Verluste des Klinikums mehr ausgleichen - in den vergangenen Jahren waren das insgesamt rund 250 Millionen Euro.

Wie geht es weiter?

Der Nachtragshaushalt wird an diesem Dienstag, 14. Oktober, in der Sitzung des Hauptausschusses öffentlich diskutiert. Die Sitzung im Stadthaus in N1 beginnt um 17.30 Uhr. Sie ist auch im Livestream und danach als abrufbares Video auf dem Youtube-Kanal der Stadt Mannheim zu sehen (www.youtube.com/@StadtMannheim/streams). Die endgültige Entscheidung über den Nachtragshaushalt erfolgt dann am 21. Oktober im Gemeinderat.

Redaktion Stellvertr. Leiter der Lokalredaktion Mannheim

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