Mannheim. Der Wasserturm, die Stadtfarben und das Stadtwappen - neben dem Polizeistern ist das nicht erlaubt. Das Innenministerium Baden-Württemberg hat den Mitgliedern des Einsatzzuges der Mannheimer Polizei verboten, dieses Abzeichen zu tragen. Innenminister Thomas Strobl will, nachdem er beim Maimarkt darauf angesprochen wurde, das Verbot aber noch mal überprüfen.
„Ich schaue mir das noch mal an“, sagte er auf Anfrage dieser Redaktion, und ließ erkennen, dass er solche lokalen Bekenntnisse eigentlich sympathisch findet. Er wolle von der Fachabteilung seines Hauses erfragen, welche Gründe das Verbot hat.
"Zur Stadt bekennen"
Zuvor hatte Thomas Mohr, Vorsitzender der Bezirksgruppe der Gewerkschaft der Polizei (GdP), den Minister mit dem Thema konfrontiert. Strobl besuchte vor seiner Rede beim Frühschoppen des Kurpfälzer Mittelstands kurz den „Schulterschluss“ der Feuerwehren und Rettungsdienste sowie die GdP, die sich auch auf dem Maimarkt präsentiert. Da fragte Mohr den Minister nach Gründen für das Verbot.
Das Abzeichen geht auf eine Idee von Mohr zurück, der selbst dem Einsatzzug angehört. Als Fan von Borussia Mönchengladbach habe er solche lokalen Abzeichen auf den Uniformen seiner Kollegen von Einheiten in Nordrhein-Westfalen gesehen. Daraufhin habe er die Version mit dem Mannheimer Wahrzeichen, der Stadtflagge und dem baden-württembergischen Polizeiabzeichen entwickelt, das an einem Ärmel getragen wurde. Das ganze sei „viele Jahre, wenn nicht Jahrzehnte her“, so Mohr. „Die damalige Polizeiführung hat das auch abgesegnet - die fanden das eine gute Idee“, erinnert er sich an die Gespräche im Präsidium, und viele Jahre hätten die Beamten das Abzeichen - das sie privat bezahlen - ohne jegliche Beanstandung getragen.
Weirauch: Ausnahmen prüfen
„Wir wollen damit zeigen, dass wir mit Stolz Mannheimer Schutzleute sind“, so Mohr. In anderen Bundesländern gebe es das schließlich auch. „Es geht darum, Zusammengehörigkeitsgefühl zu zeigen und sich zur Stadt zu bekennen - schließlich werden wir ja auch oft auswärts eingesetzt“, so Mohr. Plötzlich habe das Innenministerium aber mit einem Schreiben das öffentliche Tragen derartiger Abzeichen pauschal verboten, bedauert der Gewerkschaftsvorsitzende.
Schützenhilfe bekam Mohr von dem SPD-Landtagsabgeordneten Boris Weirauch. Der hatte Anfang April die GdP-Bezirksgruppe besucht und war auch auf das Thema angesprochen worden. Sofort schrieb er an Innenminister Strobl.
Er bat ihn, „die aktuelle Praxis dahingehend überprüfen zu lassen, ob nicht Ausnahmen vom generellen Verbot möglich sind, sofern Abzeichen ausschließlich einen regionalen Bezug aufweisen“. Zwar gehe er davon aus, dass die restriktive Handhabung auf einen Vorfall aus dem Jahre 2020 zurückgehe. Damals trug ein Beamter ein kleines Abzeichen mit einem Eichenlaubkranz und der römischen Ziffer drei - weil er der dritten Gruppe des Zuges angehörte. Da dieses Abzeichen Parallelen zur rechtsextremistischen Kleinpartei „III. Weg“ aufwies, machte das Schlagzeilen. „Es war daher nur konsequent, von Seiten Ihres Hauses hier eine klare Linie zu ziehen“, so Weirauch. Im Fall des Wasserturms finde er es aber übertrieben, weil es „Ausdruck der Identifikation mit ihrer Einheit und deren regionalen Verortung“ sei. Auf den Brief von Anfang April hat Weirauch allerdings noch keine Antwort.
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