Messerangriff

Mannheimer Messerangriff: So wurde dem Täter der Haftbefehl eröffnet

Gegen den Beschuldigten im Falle des Messerangriffs in Mannheim wurde Haftbefehl wegen Mordes eröffnet. Dafür soll der Angeklagte in einer Klinik Besuch von der Bundesanwaltschaft bekommen haben. Das ist bekannt

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Agnes Polewka
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Auf dem Mannheimer Marktplatz gab es den tödlichen Messerangriff, an dessen Folgen der Polizist Rouven Laur gestorben ist. © René Priebe/ dpa

Mannheim. Wie geht es Suleiman A.? Seit Tagen geistert diese Frage durchs Netz, sie treibt die Menschen um, weil davon abhängt, wann der Messerattentäter vom Mannheimer Marktplatz vor Gericht gestellt wird.

Jetzt hat die Anklagebehörde, in diesem Fall die Bundesanwaltschaft aus Karlsruhe, der Deutschen Presseagentur (dpa) bestätigt, dass dem 25-Jährigen Mord, versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird.

Hinweis zur Berichterstattung

Diese Redaktion hat bereits in der vergangenen Woche darüber berichtet, dass die Bundesanwaltschaft den Täter im Krankenhaus aufgesucht hat. Die Bundesanwaltschaft hatte dies am Donnerstag nicht bestätigt und wollte zunächst nicht kommentieren, ob es sich bei dem Termin um die offizielle Hafteröffnung gehandelt hatte.

Der Täter war seit der Messerattacke Ende Mai nicht vernehmungsfähig, nachdem er bei dem Angriff selbst angeschossen worden war. Nach Informationen dieser Redaktion sollen am Mittwoch, 19. Juni, Vertreter der Angeklagebehörde im Mannheimer Theresienkrankenhaus gewesen sein. Die Bundesanwaltschaft hatte diese trotz mehrfacher Anfrage in der vergangenen Woche zunächst nicht bestätigt. 

Mannheimer Messerangriff: Täter auf dem Weg der Besserung

Was bedeutet das? Laut Strafprozessordnung werden Beschuldigte nach der Festnahme zur Haftbefehlseröffnung dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Normalerweise konfrontiert der Richter den Beschuldigten dann knapp mit den Vorwürfen, die gegen ihn erhoben werden. 

Ein Polizeiauto steht vor dem Mannheimer Theresienkrankenhaus. © Christoph Blüthner

Dies kann bei verletzten Tatverdächtigen mitunter auch im Krankenhaus erfolgen. Jetzt gilt es als sehr wahrscheinlich, dass es sich bei dem Termin am Mittwoch um die Haftbefehlseröffnung gehandelt hatte. 

Suleiman A.s Karlsruher Pflichtverteidiger wollte sich auf Anfrage dieser Redaktion ebenfalls nicht dazu äußern. Er gebe grundsätzlich keine Kommentare ab, so der Strafverteidiger.

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Nach Informationen dieser Redaktion befindet sich Suleiman A. auf dem Weg der Besserung. Polizeibeamte hatten den Messerattentäter durch Schusswaffeneinsatz gestoppt, nachdem dieser am 31. Mai mehrere Menschen mit einem Messer teils schwer verletzt hatte. Darunter war auch der 29-jährige Polizist Rouven Laur, der kurz darauf seinen schweren Verletzungen erlag.

Hat der Mannheimer Messerangreifer eine Beinlähmung davon getragen?

Der 25 Jahre alte Messerattentäter wurde nach Informationen dieser Redaktion durch den Schusswaffeneinsatz lebensgefährlich verletzt und musste deshalb in ein künstliches Koma versetzt werden. Dabei handelt es sich um eine Art Vollnarkose über einen längeren Zeitraum, um den Heilungsprozess des Körpers zu erleichtern. Stabilisiert sich der Zustand des Patienten, leiten Mediziner die sogenannte Aufwachphase ein.

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Nach Angaben von Rehabilitationsmedizinern geschieht dies je nach Dauer und Tiefe der Sedierung allmählich, indem die Medikation schrittweise reduziert wird. Krankenhaus-Insider berichten, infolge des Schusses soll Suleiman A. eine Beinlähmung davongetragen haben.

Mannheimer Messerangriff: Prozess wäre in Stuttgart

Wie geht es nun weiter?  Das gängige juristische Prozedere sieht vor, dass Suleiman A. - sobald es sein Gesundheitszustand zulässt - das Mannheimer Krankenhaus verlässt und in ein Vollzugskrankenhaus oder bei vollständiger Genesung in die Justizvollzugsanstalt verlegt wird. Währenddessen gehen die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft weiter, die nach Abschluss entscheidet, ob sie Anklage erhebt.

Im Falle einer Anklageerhebung wird der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts in Stuttgart verhandelt werden. Sollte Anklage erhoben werden, ist vor 2025 nicht mit einem möglichen Prozessbeginn zu rechnen.

Tendenziell dauert es bei Verfahren dieser Art eher länger, bis es zum Prozessbeginn kommt, allerdings gibt es hier kaum Anhaltspunkte für eine zuverlässige Prognose, da vieles vom Gang der Ermittlungen abhängt.

Die Bundesanwaltschaft geht bei dem tödlichen Messerangriff in Mannheim von einer Straftat aus, die „geeignet ist, die innere Sicherheit in Deutschland“ zu gefährden, sagte eine Sprecherin der Behörde Anfang Juni. Demnach handele es sich bei dem Angriff des 25-jährigen Afghanen am vergangenen Freitag in Mannheim um eine „religiös motivierte Tat“ - eine, die „einen Angriff auf die Meinungsfreiheit und die freiheitliche Ordnung darstellen könnte“.

Redaktion

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