Mannheim. Wie geht es Suleiman A.? Seit Tagen geistert diese Frage durchs Netz, sie treibt die Menschen um, weil davon abhängt, wann der Messerattentäter vom Mannheimer Marktplatz vor Gericht gestellt wird.
Nach Informationen dieser Redaktion sollen am Mittwoch Vertreter der Angeklagebehörde, in diesem Fall der Bundesanwaltschaft aus Karlsruhe, im Mannheimer Theresienkrankenhaus gewesen sein.
Mannheimer Messerangriff: Täter auf dem Weg der Besserung
Was bedeutet das? Laut Strafprozessordnung werden Beschuldigte nach der Festnahme zur Haftbefehlseröffnung dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Normalerweise konfrontiert der Richter den Beschuldigten dann knapp mit den Vorwürfen, die gegen ihn erhoben werden.
Dies kann bei verletzten Tatverdächtigen mitunter auch im Krankenhaus erfolgen. Ob es sich bei dem Termin am Mittwoch um die Haftbefehlseröffnung gehandelt hat, wollte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft am Donnerstag nicht kommentieren.
Suleiman A.s Karlsruher Pflichtverteidiger wollte sich auf Anfrage dieser Redaktion ebenfalls nicht dazu äußern. Er gebe grundsätzlich keine Kommentare ab, so der Strafverteidiger.
Nach Informationen dieser Redaktion befindet sich Suleiman A. auf dem Weg der Besserung. Polizeibeamte hatten den Messer-Attentäter durch Schusswaffeneinsatz gestoppt, nachdem dieser am 31. Mai mehrere Menschen mit einem Messer teils schwer verletzt hatte. Darunter war auch der 29-jährige Polizist Rouven Laur, der kurz darauf seinen schweren Verletzungen erlag.
Hat der Mannheimer Messerangreifer eine Beinlähmung davon getragen?
Der 25 Jahre alte Messerattentäter wurde nach Informationen dieser Redaktion durch den Schusswaffeneinsatz lebensgefährlich verletzt und musste deshalb in ein künstliches Koma versetzt werden. Dabei handelt es sich um eine Art Vollnarkose über einen längeren Zeitraum, um den Heilungsprozess des Körpers zu erleichtern. Stabilisiert sich der Zustand des Patienten, leiten Mediziner die sogenannte Aufwachphase ein.
Nach Angaben von Rehabilitationsmedizinern geschieht dies je nach Dauer und Tiefe der Sedierung allmählich, indem die Medikation schrittweise reduziert wird. Krankenhaus-Insider berichten, infolge des Schusses soll Suleiman A. eine Beinlähmung davongetragen haben.
Mannheimer Messerangriff: Prozess wäre in Stuttgart
Wie geht es nun weiter? Das gängige juristische Prozedere sieht vor, dass Suleiman A. - sobald es sein Gesundheitszustand zulässt - das Mannheimer Krankenhaus verlässt und in ein Vollzugskrankenhaus oder bei vollständiger Genesung in die Justizvollzugsanstalt verlegt wird. Währenddessen gehen die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft weiter, die nach Abschluss entscheidet, ob sie Anklage erhebt.
Im Falle einer Anklageerhebung wird der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts in Stuttgart verhandelt werden. Sollte Anklage erhoben werden, ist vor 2025 nicht mit einem möglichen Prozessbeginn zu rechnen.
Tendenziell dauert es bei Verfahren dieser Art eher länger, bis es zum Prozessbeginn kommt, allerdings gibt es hier kaum Anhaltspunkte für eine zuverlässige Prognose, da vieles vom Gang der Ermittlungen abhängt.
Die Bundesanwaltschaft geht bei dem tödlichen Messerangriff in Mannheim von einer Straftat aus, die „geeignet ist, die innere Sicherheit in Deutschland“ zu gefährden, sagte eine Sprecherin der Behörde Anfang Juni. Demnach handele es sich bei dem Angriff des 25-jährigen Afghanen am vergangenen Freitag in Mannheim um eine „religiös motivierte Tat“ - eine, die „einen Angriff auf die Meinungsfreiheit und die freiheitliche Ordnung darstellen könnte“.
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