Justiz

Mannheimer Marktplatz-Prozess: Plädoyer der Anklage am Mittag erwartet

Im Fall des tödlich verletzten Polizisten Rouven Laur beginnt vor dem OLG Stuttgart das Plädoyer der Bundesanwaltschaft. Ein Urteil gegen Sulaiman A. wird erst im September erwartet.

Von 
Jessica Blödorn und Sebastian Koch
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Der Angeklagte Sulaiman A. zu Prozessbeginn. (Gerichtszeichnung) © Martin Burkhardt

Stuttgart. Nach dem Messer-Attentat auf dem Mannheimer Marktplatz am 31. Mai 2024, bei dem der Polizist Rouven Laur getötet wurde, wird am Donnerstagmittag vor dem Oberlandesgericht Stuttgart-Stammheim mit dem Abschlussplädoyer der Bundesanwaltschaft gerechnet. Der heute 26-jährige Afghane hatte am 31. Mai 2024 auf dem Marktplatz in Mannheim sechs Menschen mit einem Messer verletzt. Nachdem unter Leitung des Vorsitzenden Richters Herbert Anderer am Vormittag die letzten Beweise im Prozess gegen Sulaiman A. gesichtet wurden, kündigte Anderer den Schlussvortrag der Anklage für 12.30 Uhr an. Mit Spannung wird erwartet, ob die Bundesanwaltschaft eine Sicherungsverwahrung für Sulaiman A. fordert.

Die Anklage wirft Sulaiman A. Mord sowie fünffachen versuchten Mord vor. Als Mordmerkmale nennt die Bundesanwaltschaft niedrige Beweggründe und in zwei Fällen Heimtücke. Der Angeklagte ist geständig und hatte die Tat im Prozess als „schrecklich“ bezeichnet. In einer Aussage erklärte er, Aufnahmen leidender Muslime im Gazastreifen hätten ihn tief bewegt. In einem Telegram-Chat habe er sich schließlich die „Erlaubnis geholt, Ungläubige zu töten“.

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Agnes Polewka
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Stürzenberger und die Mutter des getöteten Rouven Laurs sind am Donnerstag zum Prozesstag in Stuttgart-Stammheim als Nebenkläger erschienen. Verhängt der Senat eine Sicherungsverwahrung gegen Sulaiman A., könnte dieser nach 15 Jahren Haft zunächst keinen Antrag auf Bewährung stellen. In regelmäßigen Abständen wird überprüft, ob die Sicherungsverwahrung bestehen bleiben muss.

Keine psychische Störung festgestellt

Seit dem Prozessbeginn am 13. Februar wurden zahlreiche Zeugen gehört, darunter Polizeiführungskräfte, Einsatzbeamte und Angehörige des Angeklagten. Auch ein psychiatrisches Gutachten wurde eingebracht. Demnach liegt bei Sulaiman A. keine psychische Erkrankung vor. Dennoch ließ das Gutachten auch keinen eindeutigen Schluss zu, ob der Angeklagte auch nach einer längeren Haftstrafe noch eine Gefahr darstellt.

Mit dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft ist der Prozess vor dem Oberlandesgericht auf die Zielgerade eingebogen. Kommende Woche werden die Schlussvorträge der Verteidiger von Sulaiman A. und die der Nebenkläger erwartet. Das Urteil soll im September fallen.

Hören sie unseren Crime-Podcast "Verbrechen im Quadrat" zum Prozess um das Messerattentat auf dem Mannheimer Marktplatz

Redaktion

Redaktion Reporter in der Lokalredaktion Mannheim & Moderator des Stotterer-Ppppodcasts

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