Mannheim. Über ihr elektronisches Meldesystem Kinderbetreuung (MeKi) erfasst die Stadtverwaltung den Bedarf an Betreuungsplätzen - unter anderem in Krippen und Kindertageseinrichtungen. Eltern können in einem Vormerkbogen die fünf Einrichtungen ihrer Wahl und die benötigten Betreuungszeiten angeben. Mit dem System will die Stadt sicherstellen, dass Eltern sich nur an eine Stelle wenden müssen.
Muss in jedem Fall eine Vormerkung über MeKi erfolgen?
Ja. Jeder Bedarf muss über das Meldesystem erfasst werden - egal ob für eine städtische Einrichtung oder ob für die Angebote anderer Träger.
Wie bekommt man nach der Vormerkung ein Platzangebot?
Die Wünsche der Eltern werden automatisch an die genannten Einrichtungen übermittelt. Die Vergabe der Plätze erfolgt dann unmittelbar durch die jeweilige Einrichtung oder den Träger. Durch MeKi selbst werden keine Plätze vergeben.
Wer erhält vorrangig einen Platz in einem Betreuungsangebot?
Vorrangig einen Platz erhalten Kinder, bei denen der Soziale Dienst einen Tatbestand der Kindeswohlgefährdung feststellt beziehungsweise die Notwendigkeit einer Förderung des Kindeswohles. Darüber hinaus haben Kinder Vorrang, die im folgenden Jahr schulpflichtig werden und noch keine Einrichtung besuchen sowie Kinder, die zum Zeitpunkt des Übergangs bereits einen Krippenplatz in derselben Einrichtung haben.
Wer hat die Vergabekriterien festgelegt und wie sehen sie aus?
Die Platzvergabe in städtischen Kitas erfolgt nach vom Jugendhilfeausschuss und Gemeinderat verabschiedeten einheitlichen Kriterien. Für diese verschiedenen Kriterien gibt es jeweils Punkte. Maßgeblich sind die Berufstätigkeit der Eltern, der Arbeitsumfang sowie Geschwisterkinder. Die Kriterien der kirchlichen, freien oder sonstigen Träger weichen zum Teil von den städtischen ab.
Wie wichtig ist die Berufstätigkeit der Eltern?
Geht ein Erziehungsberechtigter einer Beschäftigung nach, dann gibt es dafür zehn Punkte. Sind beide Erziehungsberechtigte beschäftigt, erhalten sie 20 Punkte. Eine beschäftigte Alleinerziehende oder ein beschäftigter Alleinerziehender bekommt 22 Punkte.
Wie wird der Arbeitsumfang gewertet?
Geringfügig Beschäftigte (8 bis 15 Stunden pro Woche) erhalten zwei Punkte. Wer halbtags arbeitet (16 bis 27 Stunden pro Woche), bekommt vier Punkte. Für Ganztagsbeschäftigte (ab 28 Stunden pro Woche) gibt es sechs Punkte. Bei zwei beschäftigten Erziehungsberechtigten ist der zeitliche Aufwand des zeitlich geringer Beschäftigten ausschlaggebend.
Gibt es auch Punkte für Geschwister?
Einen Punkt erhalten Familien dafür, wenn sich bereits ein Geschwisterkind in Betreuung befindet oder wenn für ein Geschwisterkind zum selben Zeitpunkt ein Betreuungsplatz gesucht wird. Bei gleicher Punktzahl wird der Platz an das Kind vergeben, dessen Geschwisterkind bereits in derselben Einrichtung betreut wird.
Gibt es sonstige Kriterien, die angelegt werden?
In Krippe und Kindergarten erhalten ältere Kinder den Vorzug.
Wo erhalte ich den Vormerkbogen?
In Papierform gibt es den Bogen in allen Kindertageseinrichtungen, bei den Bürgerdiensten sowie bei der städtischen Servicestelle Eltern (Q5,22). Online kann das Formular unter diesem Link ausgefüllt werden.
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