Kontrollen - Wirte halten Regeln laut Ordnungsamt nun eher ein

Kontrollen in der Mannheimer Gastronomie: Bei 30 Prozent Corona-Verstöße

Von 
Steffen Mack
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Mannheim. Wer häufiger in Lokalen ist, kennt das. In einigen wird das Impfzertifikat überprüft, in anderen nicht. Bei Kontrollen habe man bei fast der Hälfte Verstöße gegen Corona-Regeln festgestellt, schimpfte vor einer Woche Oberbürgermeister Peter Kurz im Hauptausschuss. Auf Nachfrage teilt dazu das Ordnungsamt mit, dass sich die Situation etwas gebessert habe. Am vergangenen Wochenende habe man erneut mehr als 100 Gastronomen kontrolliert. Die Anteil derer mit Regelverstößen sei von 50 auf 30 Prozent gesunken, so Sprecherin Anja Kobbe. „Alle auffälligen Betriebe werden intensiv nachkontrolliert. In fast jedem Fall wurden die Missstände nach den Prüfungen behoben.“ Andernfalls würden Regeln mit Zwangsanordnungen und Bußgeldern durchgesetzt.

Seit August wurden (bis zum Stichtag 16. November) insgesamt 146 Verstöße festgestellt. Bei 59 ging es um Kontaktdaten, bei 56 fehlte ein Hygienekonzept, bei 21 wurden die Zugangsregeln nicht eingehalten und in zehn Fällen verletzten Mitarbeiter oder Gäste die Maskenpflicht.

Ab 70 Euro aufwärts

Der Regelsatz für Bußgelder variiert zwischen 70 Euro für fehlende Masken, 100 bei falschen Kontaktdaten, 200 nach unberechtigtem Zugang, 600 Euro für Wirte, die keine Kontaktdaten erfassen und 650 Euro für die, die sich keine Impfzertifikatezeigen lassen oder kein Hygienekonzept haben. Im Wiederholungsfall sind deutlich höhere Summen möglich, maximal sind es 5000 Euro.

Wie kontrolliert werden soll, dazu gibt es eine Handreichung des Stuttgarter Sozialministers Manne Lucha (Grüne). Demnach müssen sich Gastronomie-Beschäftigte Impf- oder Genesenen-Nachweise vorlegen lassen und auf Plausibilität prüfen. Liegen „offenkundige Hinweise“ auf eine Fälschung, Unrichtigkeit oder Missbrauch vor, ist der Zutritt zu verwehren. Das gilt auch, wenn die Betroffenen nicht bereit sind, bei Zweifeln etwa freiwillig ihren Personalausweis zu zeigen. Den dürfen zwar Privatleute nicht kontrollieren. Aber das Hausrecht ermöglicht es, den Einlass vorm Vorlegen eines Ausweises abhängig zu machen.

Auf „Adolf Hitler“ ausgestellt

Ein prima Beispiel für offenkundige Hinweise auf Unrichtigkeit gibt Lucha auch: den Namen „Mickey Mouse“. In der „heute-show“ im ZDF wurde sogar von gefälschten Impfpässen berichtet, die auf „Adolf Hitler“ ausgestellt waren. Moderator Oliver Welke witzelte, was Rechtsextreme wohl mehr aufwühle: dass ihr „Führer“ lebe oder dass er sich habe gegen Corona impfen lasse.

Redaktion Steffen Mack schreibt als Reporter über Mannheimer Themen

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