Nationaltheater - Kulturausschuss billigt Nutzung des Kongresszentrums als Ersatzspielstätte – trotz anfänglicher Ablehnung

Jetzt also doch: Mannheimer Rosengarten wird Ersatzspielstätte des Nationaltheaters

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Peter W. Ragge
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Erst raus, jetzt wieder rein ins Konzept: Der Rosengarten wird zweimal als Ersatzspielstätte während der Sanierung des Nationaltheaters genutzt. © Michael Ruffler

Mannheim. Der Rosengarten wird jetzt doch als eine der Ersatzspielstätten während der Generalsanierung des Nationaltheaters genutzt. Das hat der Kulturausschuss des Gemeinderats beschlossen - und damit eine frühere Entscheidung korrigiert. Eine große Debatte dazu gab es nicht mehr.

Anders im April vor einem Jahr. Da billigten die Stadträte im Hauptausschuss das Konzept des Nationaltheaters für die Ersatzspielstätten während der ab August dieses Jahres geplanten und auf fünf Jahre veranschlagten Generalsanierung des Hauses am Goetheplatz. Auf Initiative von SPD und CDU setzte sie eine klare Kosten-Obergrenze von 31,9 Millionen Euro. Nicht mitgetragen wurde damals von der SPD die Anmietung des Rosengartens. „Kosten und Nutzen rechnen sich da nicht“, kritisierte seinerzeit Stadträtin Helen Heberer und verlangte, das Nationaltheater solle lieber in den Kulturhäusern der Stadtteile spielen „und so mit neuen Formaten Publikum für das Nationaltheater ansprechen und begeistern“.

Familienstücke im Musensaal geplant  

Nun beantragte das Nationaltheater, doch den Rosengarten nutzen zu dürfen. Er sei ja im damaligen Beschluss „herausrausgeflogen“, sagte nun im Kulturausschuss Bürgermeister Michael Grötsch und korrigierte sich gleich: „herausgenommen worden“. Es habe sich indes herausgestellt, dass es „schwer fällt, für den Rosengarten für diese angedachte Zeit Ersatz zu finden“.

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In der Vorlage aus dem Nationaltheater ist nämlich zunächst nur davon die Rede, dass sich „im Zuge der detaillierten Planungen der Oper“ herausgestellt habe, dass der Rosengarten „gerade in der ersten Interimsspielzeit 2022/23 von großer Bedeutung ist“. So soll der Musensaal für ein konzertantes Programm der Oper sowie für Familienstücke genutzt werden. Dazu habe man bereits zwei Zeitfenster disponiert, vom 11. bis 20. Dezember dieses Jahres mit vier Spieltagen - der Rest ist Aufbau, Abbau und Proben - sowie noch mal vom 27. Mai bis 5. Juni 2023 mit drei Spieltagen.

Bei Kosten „gut verhandelt“

Ob das bedeutet, dass der Rosengarten nur in dieser und in den kommenden Spielzeiten dann nicht mehr genutzt wird, ergibt sich nicht aus dem Konzept - und wurde von den Stadträten auch nicht hinterfragt. Eine Aussage zum Vorschlag der SPD findet sich in dem Papier ebenso nicht. Nichtöffentlich habe die Intendanz lediglich erklärt, Auftritte in den Stadtteil-Kulturhäusern seien nicht machbar, ist von Stadträten dazu zu hören.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Thorsten Riehle erklärte, dass seine Fraktion die Anmietung des Rosengartens „für dieses eine Jahr“ mitträgt. Dort zu spielen, sei „sinnstiftend“. Die SPD bleibe aber „bei der generellen Einschätzung, dass wir uns wünschen, dass sich das Nationaltheater den Kulturhäusern in den Stadtteilen öffnet, widmet und dort das Publikum abholt“. Das schließe eine Nutzung des Rosengartens aber nicht aus.

Als „unumgänglich“ verteidigte ML-Fraktionsvorsitzender Achim Weizel die Nutzung des Rosengartens während der Generalsanierung des Nationaltheaters. Er fragte aber nach dem Mietpreis und einem Vergleich zu den Tarifen, die andere Veranstalter zahlen.

Für zusätzliche Mietkosten gibt es keinen Zuschuss 

Laut der Vorlage liegt für die beiden Zeiträume ein mit dem Rosengarten „endverhandeltes Mietpreisangebot“ in Höhe von 124 000 Euro vor. Der Geschäftsführende Intendant Marc Stefan Sickel bezeichnete die Summe als „in der Tat recht gut verhandelt“, denn neben den sieben Vorstellungstagen seien Auf- und Abbau sowie Probentage eingerechnet. Was andere Veranstalter zahlen, wisse er nicht, ergänzte Grötsch.

Das vor einem Jahr bewilligte Budget für Ersatzspielstätten in Höhe von bis zu 31,9 Millionen Euro „schließt eine Anmietung des Rosengartens explizit nicht ein“, stellte die Verwaltung klar. Damals hatte man den für den Rosengarten kalkulierten Betrag aus den beantragten 33,1 Millionen Euro herausgerechnet. Die zusätzlichen Mietkosten müssten nun „aus bestehenden Gesamtmitteln im Wirtschaftsplan 2022/23 des Nationaltheaters finanziert werden, ohne dass der städtische Zuschuss erhöht wird“.

Die übrigen Ersatzspielstätten sind die derzeit im Bau befindliche „Oper am Luisenpark“, eine temporäre Leichtbauhalle an der Theodor-Heuss-Anlage auf dem früheren Oktoberfestplatz, sowie für das Schauspiel das ehemalige Kino der Amerikaner in Franklin, wo auch momentan die Umbauarbeiten laufen. Ferner soll es Anmietungen im Rokokotheater Schwetzingen und im Pfalzbau Ludwigshafen geben.

Redaktion Chefreporter

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