Amtsgericht - Richterin betrachtet Mieterhöhung als ungerechtfertigt

Ist der Mannheimer Mietspiegel korrekt? - Gericht weist Klage ab

Von 
Waltraud Kirsch-Mayer
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Die 72-Jährige wurde dem Haft- und Ermittlungsrichter im Amtsgericht Mannheim vorgeführt. © Troester

Mannheim. Die Urteilsverkündung im Raum 139 des Mannheimer Amtsgerichts ist kurz und bündig. „Die Klage wird abgewiesen“, erklärt Richterin Sutter und verweist darauf, dass der 2018 gültige Mietspiegel nicht zu beanstanden gewesen sei. Damit scheitert eine Wohnungseigentümerin, ihre geforderte Mietererhöhung juristisch durchzusetzen. In dem fast vierjährigen Rechtsstreit ging es auch um die Frage, ob der Mannheimer Mietspiegel qualifiziert erstellt worden ist.

Rückblick: 2018 reichte eine Wohnungseigentümerin Klage ein, weil ihr Mieter einer monatlichen Erhöhung um 105,14 Euro auf 735,14 Euro nicht zustimmen wollte. Für Konfliktstoff sorgte, dass sich die verlangte Erhöhung nicht am Mannheimer Mietspiegel orientierte, sondern an acht in Lage, Größe, Ausstattung und dem Baujahr vergleichbaren Wohnungen.

Schon beim Gütetermin im November 2018 prallten unterschiedliche Positionen aufeinander: Josef Piontek monierte als Anwalt der klagenden Vermieterin und als Vorsitzender des Eigentümerverbands Haus und Grund Mannheim, dass günstig angebotene Räumlichkeiten der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft GBG das im Mietspiegel festgezurrte Preisniveau nach unten zögen. Seine Kritik: Die Stadt nutze die GBG als Instrument der Wohnungspolitik.

Ärger um Gutachter

Hingegen argumentierte Alexander R. Sauer, Anwalt des beklagten Mieters und stellvertretender Vorsitzender des Mannheimer Mietervereins, dass viele Wohnungen der GBG einfach ausgestattet seien und sich deshalb preislich im unteren Segment bewegen. Außerdem gehöre es zu den Aufgaben einer Kommune, Daseinsvorsorge zu betreiben - auch und gerade beim Wohnen. Der Rechtsstreit zog sich auch deshalb hin, weil das Gericht einen Sachverständigen zu der Frage bestellte, ob der damalige Mannheimer Mietspiegel - seit 16. Dezember 2020 gilt eine neue Erhebung - qualifiziert und damit korrekt erstellt worden ist. Allerdings gab es insofern Wirbel, als Mieter-Rechtsbeistand Sauer den für diese Aufgabe ausgewählten Statistikprofessor   aufgrund eines Interviews in der  „Wirtschaftswoche“ für voreingenommen hielt. Hintergrund: Der Wissenschaftler  von der TU Dortmund hatte in  dem Wirtschaftsmagazin gesagt,  „außer  in München gibt es unter den mir  bekannten Mietspiegeln keinen einzigen qualifizierten in  Deutschland“. 

Ein entsprechender Befangenheitsantrag hatte  zunächst zwar vor dem Amtsgericht keinen Erfolg, wurde aber  vom Mannheimer Landgericht als begründet erachtet.  Die Entscheidung  der Berufungsinstanz  machte Anfang 2020 eine erneute Suche nach einem neutralen Sachverständigen notwendig.

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„Auf jeden Fall Berufung“

Um so zufriedener zeigt sich Alexander Sauer, dass die Klage der Wohnungseigentümerin auf Mieterhöhung abgewiesen wurde. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt“, freut sich der Anwalt des Mieters. „Natürlich werden wir sehr gründlich die schriftliche Urteilsbegründung lesen“, erklärt Josef Piontek. Der Haus-und-Grund-Vorsitzende kündigt im Gespräch mit dem „Mannheimer Morgen“ an: „Wir werden auf jeden Fall in Berufung gehen und möglicherweise noch darüber hinaus.“ Es gelte grundsätzlich zu klären, ob es zulässig sei, Mietwohnungen der GBG als Tochter der Stadt Mannheim im Mietspiegel zu berücksichtigen. Diese „generelle Rechtsfrage“ dränge sich auch für die aktuelle Übersicht ortsüblicher Vergleichsmieten an.

Auf ihrer eigenen Homepage informiert die Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft, dass zu ihrem Bestand derzeit ungefähr 19 200 Wohnungen gehören. Ihr Anliegen formuliert die GBG so: „Unsere Mission ist es, bezahlbaren und attraktiven Wohnraum zu bieten. Deshalb liegen die Mieten unserer Wohnungen zu einem großen Teil deutlich unter der Durchschnittsmiete in Mannheim.“

Freie Autorin

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