Urteil im Terrorprozess

IS-Anschlagspläne auf Mannheimer Weihnachtsmarkt? Drei junge Männer verurteilt

Sie sollen Anschläge geplant haben: Drei junge Männer sind vom Landgericht Mannheim verurteilt worden. Was bekannt ist – und warum die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde.

Von 
Valerie Gerards
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Das Landgericht in Mannheim von außen. © Jakob Walter

Mannheim. Im Prozess gegen drei junge Männer, denen die Vorbereitung eines islamistisch motivierten Anschlags vorgeworfen wird, hat die Jugendkammer des Landgerichts Mannheim am Dienstag ein Urteil gesprochen. Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Auch die Urteilsverkündung am Dienstag blieb nichtöffentlich.

Geplante Gewalt im Namen des IS: Ermittlungen und Festnahmen

Laut Staatsanwaltschaft Karlsruhe und dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg stehen die beiden deutsch-libanesischen Brüder aus Mannheim im Alter von 15 und 20 Jahren im Verdacht, mit der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) zu sympathisieren und konkrete Vorbereitungen für einen Anschlag auf sogenannte „Ungläubige“ getroffen zu haben.

Sie sollen vereinbart haben, sich über den 22-jährigen Deutsch-Türken Yahya E. ein Sturmgewehr mit zugehöriger Munition zu beschaffen, und bereits einen Teil des Kaufpreises gezahlt haben. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat vor der Jugendkammer des Landgerichts Mannheim Anklage gegen die drei jungen Männer erhoben.

Die Männer wurden nach intensiven polizeilichen Maßnahmen in enger länderübergreifender Kooperation unter Einbeziehung von Spezialkräften am 8. Dezember 2024 in ihren jeweiligen Wohnungen festgenommen. Bei den Durchsuchungen der Wohnräume der Brüder fanden die Einsatzkräfte unter anderem IS-Propagandamaterial, in der Wohnung des 22-Jährigen fanden die Ermittler Waffen, darunter ein Sturmgewehr samt zugehöriger Munition. Alle drei Tatverdächtigen befinden sich seither in Untersuchungshaft.

Die Jugendkammer sah die Vorwürfe nun als erwiesen an. Issa E., zur Tatzeit 14 Jahre alt und heute 15, wurde wegen Verabredung zum Mord mit der Verabredung zum Erwerb einer Kriegswaffe zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt. Sein Bruder Ibrahim E., damals 20 Jahre alt und damit heranwachsend im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes, erhielt eine Jugendstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Yahya E., zur Tatzeit 22 Jahre alt, wurde wegen unerlaubten Erwerbs einer Kriegswaffe, unerlaubten Erwerbs und Besitzes von Munition sowie des Bereiterklärens zum Überlassen einer Kriegswaffe zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

Jugendgericht setzt auf Erziehung statt Öffentlichkeit

Alle Angeklagten legten Geständnisse ab. Die Hauptverhandlung erstreckte sich über zehn Verhandlungstage. Die Öffentlichkeit war bereits zu Beginn ausgeschlossen worden. Der Vorsitzende Richter folgte einem Antrag der Verteidigung, der sich auf den Schutz der Persönlichkeitsentwicklung der jugendlichen und heranwachsenden Angeklagten stützte.

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Das Gericht betonte, dass eine öffentliche Verhandlung die jugendgerichtliche Atmosphäre gefährden und die Offenheit der Gespräche mit dem Gericht beeinträchtigen könne. Die Anwesenheit von Zuhörern sei geeignet, Hemmungen, Einschüchterung, Verlegenheit oder sogar Imponiergehabe zu fördern und damit die erzieherische Wirkung der Hauptverhandlung zu behindern. Besonders im Hinblick auf die ideologische Ausrichtung der Angeklagten sei eine intensive persönliche Auseinandersetzung notwendig gewesen.

Von dem Ausschluss ausgenommen waren lediglich enge Familienangehörige sowie ein Praktikant. Medienvertreter durften nicht teilnehmen.

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