Mannheim. Der Kommunale Ordnungsdienst soll auf dem Spinelli-Gelände in Mannheim künftig Bußgelder bis zu 1000 Euro verhängen können, wenn dort gegen Regeln verstoßen wird. Auch ein Nutzungsverbot ist möglich.
Das sieht der Entwurf für eine Parkanlagensatzung vor. Er wird am Mittwoch dem Bezirksbeirat Käfertal unterbreitet und im Mai dem Gemeinderat, der ihn dann Anfang Juni beschließen soll. Wann die Vorschriften in Kraft treten, ist derzeit offen.
Spinelli-Park in Mannheim wird immer mehr besucht
Das frühere Kasernengelände zwischen Feudenheim und Käfertal war Teil der Bundesgartenschau 2023. Seit April ist es als Klimapark West für die Öffentlichkeit zugänglich. In diesem Bereich dominieren Sandrasenflächen sowie Rückzugs- und Bruträume für Mauereidechsen, seltene Vogel- und Insektenarten. Das Molchgewässer (ein kleiner Tümpel), der Bereich um die ehemalige Panzerwaschanlage und der Radschnellweg gehören ebenso dazu wie der „Handharmonikaplatz“, das Kunstwerk „Conversio“ oder die ganzen Spielplätze.
Die neue Satzung soll sich aber auch auf jene Flächen nördlich der U-Halle erstrecken, wo bis vor wenigen Wochen Rückbauarbeiten stattfanden und die noch eingezäunt sind. Sie sind mittlerweile freigeräumt und von der Bundesgartenschau-Gesellschaft an die Stadt übergeben, aber von dieser noch nicht für die Bürger zugänglich gemacht. Nur die U-Halle selbst und die befestigten Flächen dort, die sie umgeben, sind von der Satzung ausgenommen.
Laut Angaben der Stadt wird bereits der westliche Teil des Spinelli-Geländes „stark frequentiert“. Sie spricht von „zunehmendem Nutzungsdruck“. Zwar gingen die Besucher „überwiegend verantwortungsvoll mit dem neuen Park um“. Allerdings brauche man, „um ein gutes gemeinsames Miteinander im öffentlichen Raum“ zu regeln, „trotz bisher guter Erfahrungen“ eine Rechtsgrundlage.
Dies hatte auch das Regierungspräsidium Karlsruhe verlangt. Die Behörde erließ bereits im Zuge der Bauarbeiten für die Bundesgartenschau natur- und artenschutzrechtliche Auflagen. Ursprünglich sahen sie noch viel striktere Beschränkungen für Besucher, höhere Zäune und weitere Tabuzonen für Menschen vor. Die Stadt konnte aber mit der Aufsichtsbehörde einen Kompromiss aushandeln, wonach nur 13,5 Hektar mit hüfthohen Zäunen eingegrenzt werden, aber auf Wegen weiter begehbar sind. Große Schilder weisen darauf hin, dass die Wege nicht verlassen werden dürfen, Hunde an der Leine zu führen sind und man den Lebensraum der seltenen Tiere achten solle. „Bitte nehmen Sie Rücksicht“, heißt es da.
Schilder auf Spinelli konnten Probleme „nicht hinreichend beheben“
Laut Stadtverwaltung konnte aber „die Aufstellung von Hinweisschildern die Probleme bisher nicht hinreichend beheben“. In der Vorlage zur Begründung der neuen Satzung heißt es, „es gab einige wenige Beschwerden über nächtliche Ruhestörungen, insbesondere durch mobile Lautsprecher, unerlaubtes Betreten von Artenschutzzonen, unerlaubte Nutzung von Kinderspielplätzen“. Die Zahl der Zwischenfälle oder Verstöße wurde aber auch auf Anfrage nicht genannt.
Es hieß nur allgemein, der städtische Ordnungsdienst habe 2024 das Gelände „von Mitte April bis Mitte September im Rahmen der Regelüberwachung einer kontinuierlichen Kontrolle unterzogen“. Dabei habe man „Personen, die beispielsweise ihre Hunde innerhalb der Schutzzone nicht angeleint hatten, oder Radfahrer auf die Einhaltung der Vorschriften mündlich hingewiesen und entsprechend ermahnt“. Wie oft das passierte, dazu gibt es keine Antwort der Stadt. Eine Ahndung des Vergehens mit einer entsprechenden Ordnungswidrigkeit habe noch nicht erfolgen können, da „eine Satzung mit Sanktionsmöglichkeiten durch den Gemeinderat noch nicht verabschiedet war“, so eine Sprecherin vom Fachbereich Sicherheit und Ordnung.
Von der neuen Vorschrift erhofft sich die Stadt, „Konflikte zwischen den Nutzergruppen und auch Anwohnenden zu reduzieren“. Auch „Fehlnutzungen“ würden reduziert. Die Vollzugskräfte könnten auf Basis der Parkanlagensatzung „Regeln durchsetzen und Verstöße ahnden“. Das sagt der Fachbereich Sicherheit und Ordnung auch zu. Wenn das Papier in Kraft getreten sei, werde der Ordnungsdienst „das Gebiet im Rahmen der Regelüberwachung wieder einer verstärkten Kontrolle unterziehen und Verstöße entsprechend dem Ordnungswidrigkeitenrecht ahnden“. „Regelüberwachung“ bedeutet indes, dass ab und zu Streifen vorbei fahren, aber keine gesonderten Kontrollen stattfinden.
Die neue Satzung stellt das Wort „Rücksicht“ in den Mittelpunkt. Die Besucher werden aufgefordert, auf andere Menschen, Pflanzen, Tiere und Ausstattung Rücksicht zu nehmen, dem Stadtgrün mit Respekt zu begegnen, achtsam mit der Vegetation umzugehen, Beete und Gewässer nicht zu betreten, keine Pflanzen zu entnehmen sowie Bänke und Spielgeräte sauber und nutzbar zu halten. Radfahren ist nur auf gekennzeichneten Wegen gestattet, Fußgänger haben – außer auf dem Radschnellweg – dabei stets Vorrang. Hundehalter müssen ihre Tiere anleinen, Kot unverzüglich beseitigen. Artenschutz-, Wildbienen- und Sandrasenflächen dürfen nicht betreten werden. Störender Lärm und laute Musik sind verboten, und es gilt generell eine Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr – auch auf Spielplätzen.
Eine Anfrage, in welchem Umfang es bisher zu Verstößen, etwa Leinenpflicht, oder zu Vandalismus gekommen ist, hat die Stadt zwei Mal unbeantwortet gelassen. Zwei Spielgeräte sind bereits seit September vergangenen Jahres defekt und gesperrt.
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