Kommunalpolitik

Grillrauch sorgt am Mannheimer Marktplatz weiter für dicke Luft

Der Grillrauch am Marktplatz bleibt für die Anwohner weiter ein Ärgernis. Ein Vororttermin mit Stadtverwaltung, Verwaltungsgericht und Restaurantbetreibern ohne betroffenen Anwohner weckt Befürchtungen bei den Bürgern

Von 
Sylvia Osthues
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Die Betreiber des Bursa Kebap Evi und des Anggus Kebap & Restaurant liegen im Rechtsstreit mit der Stadtverwaltung. © Sylvia Osthues

Mannheim. In seiner Neujahrsansprache hatte der Vorsitzende des Bürger- und Gewerbevereins Östliche Innenstadt, Wolfgang Ockert, noch geglaubt, „dass der zähe Prozess gegen die Rauch- und Geruchsbelästigung am Marktplatz in 2024 hoffentlich in die letzte Runde geht“. „Doch diese Hoffnung scheint sich nicht zu erfüllen“, bedauerten Ockert und die Vorsitzende des Bürgervereins Westliche Innenstadt, Jutta Schroth, in einem Gespräch im Café Prag.

Ockert erklärte: „Eine Zeit lang sah es so aus, als ob es voranginge, ich war sehr optimistisch, denn es gibt ein Gutachten, dass die Geruchsbelästigung nachgewiesen hat.“ Durch das Gutachten habe die Stadtverwaltung eine rechtliche Grundlage, um von den Betreibern der Grillrestaurants aus immissionsschutzrechtlichen Gründen den Einbau einer Filteranlage zu fordern.

Betreiber der Gillrestaurants am Mannheimer Marktplatz legen Widerspruch ein

Die Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz im Fachbereich Klima, Natur, Umwelt habe daraufhin entsprechend dem Bebauungsplan gegen zwei Grillrestaurants – Anggus Kebap & Restaurant und Bursa Kebap Evi – ein Nutzungsverbot ausgesprochen. Die Betreiber hätten daraufhin Widerspruch beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingelegt. Nachdem das Regierungspräsidium ihrem Widerspruch nicht stattgegeben habe, hätten sie beim Verwaltungsgericht Karlsruhe geklagt auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (wir haben berichtet). „Und das Ganze hängt und hängt seitdem“, bedauerte Ockert.

Jutta Schroth und Wolfgang Ockert: Verärgert über den Grillrauch am Mannheimer Marktplatz. © Sylvia Osthues

Stutzig geworden sind die beiden Vorsitzenden der innerstädtischen Bürgervereine, weil seitdem Stillstand herrscht. Durch Zufall haben sie jetzt erfahren, dass es einen Vororttermin auf dem Marktplatz gab. Ob mit der Stadtverwaltung, dem Regierungspräsidium oder dem Verwaltungsgericht wussten sie nicht. Stutzig geworden sind sie allein schon deshalb, weil weder die betroffenen Anwohner noch der Bürgerverein dazu eingeladen waren, um insbesondere die direkt Geschädigten zu hören, und damit die Bürgervereine erfahren, was läuft.

„Die zwei Fälle am Marktplatz zeigen, wie schwierig das Problem ist“, sagte Ockert. Das Anggus als Nachfolger des Café Journal sei eröffnet worden, als der Bebauungsplan, mit dem die Stadtverwaltung neue Grills rund um den Marktplatz verbieten wollte, schon veröffentlicht war. „Der Betreiber hat das trotzdem gemacht“, so Ockert. Das Verfahren liege seit Dezember 2021 beim Regierungspräsidium Karlsruhe. „Und seit zwei Jahren schöpft der Betreiber den Gewinn ab“, ärgerte sich Ockert.

Das Kebap an der Ecke, wo früher das legendäre Istanbul war, sei letztes Jahr eröffnet worden, auch im Wissen, dass das nach dem gültigen Bebauungsplan nicht rechtmäßig war. Dieses Verfahren liege seit September 2023 beim Regierungspräsidium.

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„Das ist in vielen Dingen exemplarisch für das Problem, dass die Betreiber der Restaurants nicht interessiert sind, an der Situation was zu ändern, und das Regierungspräsidium scheint keinen Grund zur Eile zu haben“, so Ockert. „Dabei müssten die Betreiber der Lokale eigentlich ein Interesse an guter Nachbarschaft haben“, meinte Schroth.

Sie fragt sich auch, warum die Stadt nach all den Erfahrungen – bereits am 26. Juni 2007 habe es die erste Beschwerde über den Grillrauch bei der Stadt und dem Umweltministerium Baden-Württemberg gegeben – nicht vor Eröffnung der Lokale überprüft hat, ob diese auch dem Bebauungsplan entsprechen.

Der Termin vor Ort mit den Restaurantbetreiben war nicht öffentlich

Auf die Frage, wer an dem Ortstermin teilgenommen hat und was der Grund des Treffens war, erklärte die Stadt: „Es handelte sich um einen nichtöffentlichen Erörterungstermin im Rahmen der von den Restaurantbetreibern geführten Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Karlsruhe.“ Dieser habe auf Veranlassung des Berichterstatters stattgefunden. Teilgenommen hätten die am Eilverfahren Beteiligten.

Auf die Frage, wo das Verfahren rechtsanhängig ist und ob es schon eine Entscheidung gibt, erklärte Rathaussprecher Kevin Ittemann, dass die von mehreren Restaurantbetreibern erhobenen Anfechtungsklagen gegen die immissionsschutzrechtlichen Verfügungen der Stadt beim Verwaltungsgericht Karlsruhe rechtsanhängig seien.

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„Die zeitgleich eingeleiteten Eilverfahren von drei Restaurantbetreibern wurden vom Verwaltungsgerichts Karlsruhe zugunsten der Betreiber entschieden, so dass ein „Sofortvollzug“ seitens der Stadt nicht möglich sei, so Ittemann.

Auf die Frage, warum die Stadt nicht vor Eröffnung der beiden Lokale überprüft hat, ob auch der Bebauungsplan eingehalten wurde, erwiderte er, dass der Bebauungsplan nicht für die zu diesem Zeitpunkt bereits vorhandenen Restaurants gelte, da er erst am 24. Juni 2021 in Kraft getreten sei. „Diese Restaurants genießen baurechtlichen Bestandsschutz, so dass hier nur – wie geschehen – mit immissionsschutzrechtlichen Anordnungen eingeschritten werden kann.“

Freie Autorin

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