Grillrauch

Grillrauch am Marktplatz in Mannheim: Wie der Bezirksbeirat den Streit lösen will

Die Lösung sei mit einer neuen Richtline sehr einfach, meint Stadtteil-Bezirksbeiratsmitglied Karim Baghlami zu den rauchenden Grillrestaurants in der Mannheimer Innenstadt. Doch dort ist ein Rechtsstreit anhängig

Von 
Thorsten Langscheid
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Das Bild aus dem Jahr 2022 versinnbildlicht die Situation in der Innenstadt. Es wurde vom Collini-Center aus aufgenommen. © Rolf Rüdiger Kuhn

Mannheim. Die nötigen Regelungen für Grillrauchanlagen sind da, sie werden nur in Baden-Württemberg nicht angewendet. Mit dieser Botschaft wendet sich jetzt der Bezirksbeirat Innenstadt/Jungbusch an das zuständige Stuttgarter Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus von Nicole Kraut-Hoffmeister (CDU). Das Stadtteil-Gremium will im Streit um die Grillrestaurants rund um den Marktplatz „schnellere und größere Erfolge“ erzielen. Die gemeinsame Erklärung sei abgestimmt, teilte Bezirksbeiratsmitglied Karim Baghlani, (SPD) mit.

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Es gehe im Kern darum, das Vorgehen gegen Grillrauchanlagen mit einer Änderung der maßgeblichen Rechtsverordnung zu erleichtern. Baghlani: „Der Bezirksbeirat ist in dieser Angelegenheit klar: die seit Jahren bekannte Grillrauch-Problematik muss unverzüglich und stärker als bisher angegangen werden. Dies gelingt mit einer einfachen Änderung einer Rechtsverordnung“, so der Stadtteil-Politiker.

Demnach, so führt Baghlani aus, seien Rauchgaswäscher für Grillanlagen künftig als Bestandteil einer Lüftungsanlage anzusehen. Dies werde nach den Informationen der Kommune auch in den Musterrichtlinien über brandschutztechnische Anlagen (Muster-M-LüAR) des Deutschen Institut für Bautechnik auch so gefordert - die Musterrichtlinien werden aber in Baden-Württemberg bislang nicht angewendet. Dies führe zu bürokratischen und juristischen Hemmnissen bei der Umsetzung.

Große Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner

Der Grillrauch zahlreicher Restaurants rund um den Marktplatz, so heißt es in der gemeinsamen Erklärung des Bezirksbeirats, sorge für eine „ungemein große Belastung für die Anwohnerinnen und Anwohner. Insbesondere im Sommerhalbjahr laufen die Grillanlagen auf Hochtouren - und mit ihnen wächst auch die Rauchbelastung.“ Deswegen habe die Stadt Mannheim als untere Verwaltungsbehörde bereits Bescheide auf Unterlassung der Inbetriebnahme etwaiger Grillanlagen ohne ausreichenden Rauchabzug erlassen. Die Bemühungen, beispielsweise eine Verpflichtung zur Nachrüstung durchzusetzen, waren bislang allerdings nur teilweise erfolgreich.

Das Problem, so der Bezirksbeirat, sei indessen seit Jahren bekannt Baghlani: „Das Anliegen aus dieser Resolution würde der Stadt Mannheim als zuständiger Behörde helfen, noch schneller größere Erfolge zu erzielen.“

Muster-Richtlinie für Brandschutz

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin habe eine Muster-Richtline über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen erlassen. Die Bundesländer können sich bei der Erstellung bzw. Fortschreibung ihrer Lüftungsanlagen-Richtlinien an diesem Muster orientieren. Das Beispiel Nordrhein-Westfalen zeige, dass weniger bürokratische Hemmnisse einen effektiveren Zugriff ermöglichen . So hätten in einer Straße in der Kölner Innenstadt „fast alle Restaurants mit entsprechender Technik schnell nachgerüstet werden bzw. zu einer solchen Nachrüstung verpflichtet werden können. Ein ähnlicher Vorstoß über den Petitionsausschuss des baden-württembergischen Landtags lief vor eineinhalb Jahren ins Leere. Die damals zuständige Ministerin Nicole Razavi hatte den Vorschlag, die neue Richtlinie anzuwenden, abgelehnt.

Rechtsstreit um Grill-Anlage

In der Mannheimer Innenstadt hatte es zuletzt trotz eines Verbots von Grills im Bebauungsplan um ein neues Lokal am Marktplatz Ärger gegeben, bei dem laut Betreiber-Angaben alle Anlagen einschließlich des Grills den Vorschriften entsprechen - was die städtischen Behörden indessen völlig anders sahen (wir berichteten). Wie sich herausstellte, bestehe in einem zweiten Restaurant ebenfalls ein nicht erlaubter oder zumindest umstrittener Grill.

Da gegen den Bebauungsplan - wie ebenfalls berichtet - geklagt wurde, muss nun zunächst ein Urteil abgewartet werden. In dem Zusammenhang wurde deutlich, dass das erste derartige Grillrestaurant bereits 2004 im Quadrat H 1 am Marktplatz eröffnet hatte.

Redaktion koordiniert die Berichte aus den Mannheimer Stadtteilen.

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