Verwaltungsgerichtshof

Grillrauch in Mannheim: Beschwerde der Stadt erfolgreich

Drei Holzkohlegrill-Restaurantbetreiber müssen ihre Immissionen senken. Der Verwaltungsgerichtshof führte seine Entscheidung auf die "insbesondere für die Anwohner seit Jahren unzumutbaren Situation“ zurück

Von 
Kai Plösser
Lesedauer: 
Seit Jahren Streitthema in Mannheim: Grillrauch am Marktplatz. © Sylvia Osthues

Mannheim. Zwar wird sich der Rauch über dem Mannheimer Marktplatz wohl nicht komplett verziehen. Aber künftig vielleicht weniger dicht sein: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat einer Beschwerde der Stadt Mannheim bezüglich der Belästigungen durch Grillrauch stattgegeben. Nun müssen drei Restaurants, die ihre Speisen mit einem Holzkohlegrill zubereiten, die dadurch entstehenden Rauch- und Geruchsemissionen dauerhaft um mindestens 90 Prozent reduzieren, teilte der VGH am Dienstag mit.

Fleischspieße werden im türkischen Restaurant «Lale» auf einen Holzkohlegrill gelegt. In Mannheim säumen 16 Kebabrestaurants den historischen Marktplatz. Anwohner fühlen sich von den Ausdünstungen der Holzkohlegrills belästigt. © Uwe Anspach

"Die Restaurantbetreiber haben nun sechs Monate Zeit, um die Geruchsemissionen zu vermindern. „Für den Fall, dass sie dem nicht fristgerecht nachkommen, wurden ihnen Zwangsgelder angedroht“, sagte Stadtsprecher Kevin Ittemann zum weiteren Vorgehen bei der Umsetzung der Verfügungen. Die Stadt hatte diese bereits im Februar 2023 erlassen und einen Sofortvollzug angeordnet.

Betreiber hatten sich beim Verwaltungsgericht Karlsruhe gewehrt

Nachdem sich die Betreiber beim Verwaltungsgericht Karlsruhe mit einem Widerspruch dagegen wehrten und so im Februar dieses Jahres einen Aufschub für die Umsetzung der Maßnahmen erlangten, kam das VGH nun zu einem anderen Schluss: „Nach Ansicht des Senats dürften die behördlichen Anordnungen [...] aller Voraussicht nach rechtmäßig sein.“ Der VGH sehe eine sofortige Minderung der Belästigungen „angesichts der insbesondere für die Anwohner seit Jahren unzumutbaren Situation“ als gegeben an. Die Beschlüsse seien unanfechtbar.

Mehr zum Thema

Verwaltungsgerichtshof

Grillrauch am Mannheimer Marktplatz: Gericht kippt Verbrennungsverbot

Veröffentlicht
Von
Kai Plösser
Mehr erfahren
Verwaltungsgerichtshof

Grillrauch: Wird das Verbrennungsverbot am Mannheimer Marktplatz unwirksam?

Veröffentlicht
Von
Kai Plösser
Mehr erfahren
Kommunalpolitik

Grillrauch sorgt am Mannheimer Marktplatz weiter für dicke Luft

Veröffentlicht
Von
Sylvia Osthues
Mehr erfahren

Nachdem die Stadt in der Sache also zunächst das Nachsehen hatte, hielt sie jedoch an der Dringlichkeit fest und legte am 14. Februar mit einem Eilantrag die nun erfolgreiche Beschwerde beim VGH ein. Entschieden wurde dabei nach der vorhandenen Aktenlage, erklärte eine Sprecherin des VGH auf Anfrage. Neue Gutachten oder Meinungen von Experten seien wegen der Kürze der Zeit nicht eingeholt worden.

Zurückzuführen ist der Streit zwischen den Lokal-Betreibern und der Stadt auf ein Geruchsgutachten vom Mai 2020, in dem eine Überschreitung der Grenzwerte festgestellt worden war, wie im Beschluss des VGH erklärt wird. Die Stadt habe das Gutachten seinerzeit wegen Beschwerden von Anwohnern in Auftrag gegeben. Im Nachgang seien zwei weitere Gutachten erstellt worden. Schließlich erließ die Stadt am 28. Februar 2023 die Anordnungen gegen die Betreiber, denen sie nun nachträglich Folge zu leisten haben. „Dass der VGH nun entschieden hat, dass die Verfügungen aller Voraussicht nach rechtmäßig sind, ist für die Stadt und die von den Geruchsbelästigungen betroffenen Anwohner sehr erfreulich“, betonte Stadtsprecher Ittemann.

Verfahren am Verwaltungsgericht Karlsruhe bleibt anhängig

Das Hauptsacheverfahren am Verwaltungsgericht Karlsruhe über die Rechtmäßigkeit der von der Stadt auferlegten Anordnungen ist weiter anhängig. Hier könnten neue Tatsachen etwa durch weitere Gutachten geschaffen werden. Davon aber will sich die Stadt bei der Umsetzung der Anordnungen nicht abbringen lassen. Die Beschlüsse des VGH ermöglichten der Stadt, die Verfügungen, „vorläufig zu vollstrecken, ohne dass die gerichtliche Entscheidung in den Hauptsacheverfahren abgewartet werden muss“, erläuterte Ittemann.

Bereits im Mai war wegen der Grillrauchproblematik am VGH verhandelt worden. Das Urteil bleibt vom jetzigen Beschluss jedoch unberührt, da es sich um zwei verschiedene Streitgegenstände handelt, erklärte die VGH-Sprecherin. Mit einem unzureichenden Bebauungsplan hatte die Stadt ein Verbot für den Neueinbau von Kohle- und Gasgrillanlagen beidseits der Kurpfalzstraße durchsetzen wollen, wogegen ein Betreiber eines Gasgrill-Restaurants vorging und Recht bekam.

„Umso erfreulicher ist es, dass der VGH nun die Möglichkeit aufgezeigt hat, mit Hilfe von immissionsschutzrechtlichen Verfügungen die Reduktion der Geruchsbelästigungen zu erreichen“, sagte Ittemann und kündigte an: „Die Stadt Mannheim wird deshalb die Mittel des Immissionsschutzrechts konsequent einsetzen.“

Redaktion

Copyright © 2025 Mannheimer Morgen

VG WORT Zählmarke