Verwaltungsgerichtshof

Grillrauch am Mannheimer Marktplatz: Gericht kippt Verbrennungsverbot

Der Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot der Stadt für gewerbsmäßige Grillnutzung in der Mannheimer Innenstadt für unwirksam erklärt. Geklagt hatte ein am Marktplatz ansässiges Restaurant

Von 
Kai Plösser
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Dichter Grillrauch hängt über dem Marktplatz in Mannheim. © Privat

Mannheim. Die durch die vielen Grillrestaurants verursachten Rauchschwaden werden vorerst weiter über dem Mannheimer Marktplatz hängen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat das von der Stadt per Bebauungsplan verhängte Verbrennungsverbot zum Zubereiten von Speisen am Mittwoch für unwirksam erklärt. Wie das Gericht mitteilte, fällte der 3. Senat die Entscheidung nach der mündlichen Verhandlung am Dienstag. Wie es weiter heißt, wurde die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Zu den Urteilsgründen machte der VGH zunächst keine Angaben.

Was die Stadt Mannheim mit dem Bebauungsplan wollte

Die Stadt wollte mit dem Bebauungsplan vor Geruchsbelästigungen sowie gesundheitsschädlicher Luftverschmutzung schützen und damit die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt erhöhen. Eine weitere Verschlechterung der Situation sollte damit verhindert werden. „Die Stadt hatte mit diesem Bebauungsplan Neuland betreten, da die Geruchsbelastungen im Wesentlichen auf den Grillvorgang als solchen zurückgehen“, erklärte eine Stadtsprecherin auf Anfrage. Da die Begründung des VGH zum Urteil noch nicht vorliege, sei es noch nicht möglich, sich damit auseinanderzusetzen.

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Das eigene Handeln stellt die Stadt nicht in Frage. Der VGH hatte in der Verhandlung etwa beanstandet, dass ein Geruchsgutachten nur Erkenntnisse über die negativen Folgen von Holzkohlegrills, aber nicht von Gasgrills lieferte. „Zu diesem Zeitpunkt gab es in dem Untersuchungsgebiet nur einen Betrieb mit einem Gasgrill, bei dem es sich um einen Dönergrill handelte“, erklärte die Stadtsprecherin. Deswegen sei eine Berücksichtigung weiterer Gasgrills nicht möglich gewesen. Gegen den Bebauungsplan der Stadt hatte ein Restaurant geklagt. Der Betreiber hatte beanstandet, dass das Verbot auch Gasgrills umfasst. Die Stadt hatte eine gütliche Einigung abgelehnt und kann nun binnen eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht erheben.

Abluftfilter als letzte Hoffnung im Kampf gegen den Grillrauch

Anwohnerinnen und Anwohner, die sich durch den Grillrauch belästigt fühlen, hatten große Hoffnungen in das Verbrennungsverbot gelegt. „Dass der Bebauungsplan unwirksam ist, bedeutet wohl, dass sich in Zukunft neue Grillrestaurants am Marktplatz ansiedeln werden“, befürchtet Jutta Schroth, Vorsitzende des Bürgervereins Innenstadt West. Nun hofft sie, dass bei noch anstehenden Gerichtsverhandlungen eine positive Entscheidung gefällt wird, was die verpflichtende Nutzung von Abluftreinigungsanlagen betrifft. Abluftfilter sind in Schroths Augen die wirksamere Maßnahme, um gegen die Grillrauch-Problematik anzukämpfen. „Auch die Belästigung durch die schon bestehenden Restaurants nimmt dann ab.“

Nach Angaben der Stadt habe die untere Immissionsschutzbehörde bereits mehrere Anordnungen erlassen, gegen die sich drei betroffene Grillrestaurantbetreiber gerichtlich gewehrt haben. Dabei dürfte es sich um die Abluftfilter handeln. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe habe diese Anordnungen aufgehoben, wogegen die Stadt Beschwerde eingelegt habe. Die Entscheidung des VGH darüber erwartet die Stadt in den kommenden Wochen. Davon hänge das weitere immissionsschutzrechtliche Vorgehen ab, so die Sprecherin.

Redaktion

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