Mannheim. Weil sie von Anfang an geständig waren, hat das Landgericht Mannheim drei Angeklagte, die Ermittler der Reichsbürgerszene zuordnen, zu Bewährungsstrafen verurteilt. Demnach erhalten Thiemo B. (56), wohnhaft in Reilingen, und Frank E. (57) jeweils anderthalb Jahre Freiheitsstrafe zur Bewährung, Klaus D. (66) neun Monate, ebenfalls zur Bewährung. Allen dreien ist es in den nächsten zwei Jahren verboten, Waffen und Munition weder zu besitzen, noch herzustellen oder zu verkaufen Die Staatsanwaltschaft hatte den Männer unerlaubten Besitz von Waffen und Munition vorgeworfen. Im Zentrum der Anklage stand allerdings ein vierter Angeklagte: Karl B. der sich lange Zeit selbst „Druide Burgos von Buchonia“ nennt.
Als Galionsfigur, der genau wusste, wie er die Ängste der Angeklagten vor Überfremdung schüren kann, bezeichnet ihn Richterin Bettina Krenz bei der Urteilbegründung am zweiten Prozesstag. Zudem berücksichtigt die Kammer dabei auch die Länge des Verfahrens: seit sechs Jahren laufen die Ermittlungen und in dieser Zeiten hätte sich keiner der Angeklagten etwas zu Schulden kommen lassen - hätten sozusagen bereits eine Art Bewährung hinter sich. Besonders Thiemo B. hätte das Verfahren belastet, weil er deshalb seine Anstellung verloren und in psychiatrische Behandlung gehen musste. Frank E. zog nach der Durchsuchung seines Hauses sogar ins Ausland, auch er hat wie Klaus D. gesundheitliche Probleme. Am 4. Februar soll geht die Verhandlung gegen den Hauptangeklagten "Druiden" fortgesetzt werden.
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