Ukraine-Hilfe

GBG vermietet Wohnungen an Geflüchtete

Im Rahmen der Ukraine-Hilfe startet die Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft GBG mit der Vermietung der ersten Wohnungen für Geflüchtete aus der Ukraine. Was das für den Vermietungsprozess bedeutet.

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red
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Die GBG-Zentrale im Leoniweg in Mannheim. © Thomas Tröster

Mannheim. Im Rahmen der Ukraine-Hilfe startet die Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft GBG mit der Vermietung der ersten voll ausgestatteten 50 Wohnungen für Geflüchtete aus der Ukraine. Insgesamt werden im Jahresverlauf nach derzeitiger Planung in einem Sonderkontingent 300 Wohnungen zur Vermietung bereitgestellt. Der normale Vermietungsprozess sei davon nicht berührt, heißt es in einer Mitteilung.

Rechtliche Grundlage für die Vermietung des Sonderkontingents ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen Stadt Mannheim und GBG, durch die im Jahr 2022 für die Vermietung an ukrainische Geflüchtete 300 Wohnungen bereitgestellt werden. Die Vermietung wird in einem eigens eingeführten temporären Prozess nach Dringlichkeitskriterien vollzogen. Diese gelten etwa für Menschen mit Behinderung, alleinstehende Elternteile mit Kindern, schwangere Frauen und ältere Menschen. Ein weiteres Kriterium ist die optimale Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Wohnungen je nach Personenzahl der Suchenden.

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Interessierte ukrainische Geflüchtete erhalten den Erfassungsbogen direkt im Thomashaus (Reiterweg 54) oder per E-Mail-Anforderung an wohnen.ukraine@gbg-mannheim.de. Die Rückgabe des vollständig ausgefüllten Formulars erfolgt über den gleichen Weg. Unter Berücksichtigung der vorgegebenen Dringlichkeitskriterien werden Besichtigungstermine vereinbart und anschließend die Wohnungen vergeben. Alle Wohnungen verfügen über eine Grundausstattung mit Möbeln, Geschirr, Handtüchern etc.

Die GBG weist darauf hin, dass weiter Wohnungen nach dem regulären Prozess ohne Einschränkungen an die Mannheimer und Mannheimerinnen vergeben werden. Die nach DIN ISO 9001 zertifizierte Vermietung bleibe durch den temporären Prozess unberührt, das heißt bereits registrierte Mietinteressierte würden nicht benachteiligt. 

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