Mannheim

Feuerwehrmann am Rheinauer See gestoßen - Urteil gesprochen

Von 
Roland Schmellenkamp
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Blick auf den Rheinauer See. Der Großteil ist in Privatbesitz. © Bernhard Zinke

Mannheim. Fünf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung lautete am Amtsgericht das Urteil gegen L., dem ein Großteil des Rheinauer Sees samt Badestrand und Wasserskianlage gehört und der dort im Sommer bei einem Rettungseinsatz den Einsatzleiter gestoßen haben soll.

Der musste einen Schritt nach hinten machen, um das Gleichgewicht zu halten. Nur ein leichter Stoß, keine gesundheitlichen Folgen, aber solch eine Strafe? Die Rechtslage ist klar: Wer während eines Unglücksfalls Feuerwehr oder Rettungsdienste durch Gewalt behindert oder tätlich angreift, kann mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Es war kein Wegschieben, sondern ein Angriff

Die Richterin betonte in der Urteilsbegründung, dass es sich um einen Angriff handelte und nicht um bloßes Wegschieben. L. hatte behauptet, dass der Einsatzleiter ihm sehr nahe gekommen sei und er wegen Corona Abstand herstellen wollte. Die Richterin: „Im Juni 2022 gab es auf Außengelände keine Abstandspflicht mehr. Und wenn ich jemandem zu nahe stehe, gehe ich einen Schritt zurück.“

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Laut Richterin sprach für L., dass er nicht einschlägig vorbestraft sei. Dagegen allerdings, dass er sich laut mehrerer Zeugen am Tattag aggressiv verhalten habe, kein Geständnis ablegte und sich uneinsichtig zeige. Außerdem habe der 67-Jährige am Tattag gedroht, künftig Einsatzkräften den Zugang zum See zu verweigern.

Den Einsatzleiter habe er damals gefragt, was dieser sich einbilde, und betont: „Ich bin der Herr vom See.“ Das Urteil sei eine „deutliche Warnung“, um weitere Straftaten zu verhindern. Die fünf Monate Freiheitsstrafe werden drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt, außerdem muss L. 4000 Euro an den Förderverein der Jugendfeuerwehr bezahlen. Die Richterin urteilte damit deutlich härter, als es die Staatsanwältin mit 120 Tagessätzen à 70 Euro gefordert hatte.

Das hatte der Anwalt des Angeklagten gefordert

Edgar Gärtner, der Verteidiger von L., hatte vor dem Urteil in seinem Schlussvortrag gar einen Freispruch gefordert: Sein Mandant habe nicht gestoßen, sondern den aggressiv dreinschauenden Einsatzleiter lediglich weggedrückt.

Bei einem Fall in Berlin, wo ein Mann bei einem Einsatz nicht von der Kreuzung gehen wollte, habe dieser einen Polizisten gestoßen, versucht, ihm die Hand zu verdrehen und sich beim Abtransport zur Wehr gesetzt. Das Berliner Gericht sei davon ausgegangen, dass kein tätlicher Angriff vorlegen habe. Gärtner: „Bei meinem Mandanten ist die Erheblichkeitsschwelle bei Weitem nicht überschritten.“

Wo war der Schwimmer?

Weiter betonte der Rechtsanwalt, dass zur Tatzeit gar kein Notfall mehr vorgelegen habe: Der als vermisst gemeldete Schwimmer, wegen dem die Feuerwehr anrückte, sei 40 Minuten vorher auf einem Steg gesehen worden, wo er sich ausruhte.

Diesen Punkt sah die Richterin anders: Das sei auch der Feuerwehr bekannt gewesen, aber der ältere Mann sei wieder ins Wasser gegangen und weiterhin vermisst worden. Im Gespräch mit dieser Redaktion erklärte L. nach dem Urteil, dass er in Berufung gehen werde. Und wie werden künftig Rettungseinsätze am Rheinauer See ablaufen? „Ich sehe bei der Feuerwehr keine Bereitschaft für einen Dialog. Wir sind dafür offen“, erklärt L. Sein Mandant, so Gärtner in seinem Schlussvortrag, würde sich heute gegenüber der Feuerwehr wahrscheinlich ganz anders verhalten.

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