Prozess

Einsatzkräfte bei Suchaktion am Rheinauer See bedrängt? Gericht weiter mit Vorfall befasst

Im vergangenen Sommer löst das Verschwinden eines 68-Jährigen am Rheinauer See einen Großeinsatz aus. Vor Gericht steht jetzt der Besitzer der Mannheimer Wakeboardanlage, weil er Feuerwehr und Polizei behindert haben soll

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Stefanie Ball
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Blick auf den Rheinauer See, der zum Großteil Privatbesitz ist. © Bernhard Zinke

Ein Mann, 68 Jahre alt, verschwindet, die Angehörigen fürchten, er könnte im Rheinauer See ertrunken sein. Rettungskräfte kommen, Feuerwehr, Polizei, es wird gesucht mit Tauchern, Drohnen und einem Helikopter. Am Rande der Bühne ein Streit, zwischen der Feuerwehr und Peter L., dem der Großteil des Sees und das Strandbad gehören.

Unfreundlich herrscht L., so weit ist das unstrittig, erst einen Feuerwehrmann an, während der damit beschäftigt ist, den Motor an einem Rettungsboot zu befestigen. Das beobachtet der Einsatzleiter, schaltet sich ein, stellt sich zwischen seinen Kollegen und L.. Es entzündet sich ein zweiter Disput. „Seid ihr bescheuert, mit dem Motor durch den Schwimmbereich zu fahren“, soll L. aufgebracht gesagt haben. So berichtet es der Feuerwehrmann, der am Donnerstag, am zweiten Verhandlungstag, vor dem Amtsgericht Mannheim aussagt.

Denn dort ist der Vorfall vom vergangenen Sommer gelandet. L. wird beschuldigt, Einsatzkräfte beleidigt und tätlich angegriffen zu haben. Nach dem kurzen Wortwechsel soll L. ihn mit beiden Händen geschubst haben, erzählt der Feuerwehrmann. Er sei zurückgetaumelt und habe sein Gleichgewicht wieder fangen müssen. Der Vorwurf wiegt schwer – denn wer während eines Unglücksfalls Hilfeleistende der Feuerwehr oder eines Rettungsdienstes durch Gewalt behindert oder tätlich angreift, kann mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden.

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Edgar Gärtner, L.’s Verteidiger, vertritt allerdings die Ansicht, dass zum Zeitpunkt des Wortgefechts zwischen seinem Mandanten und der Feuerwehr gar kein Unglücksfall mehr bestanden habe. Schließlich sei der vormals Vermisste bereits vor Eintreffen der Rettungskräfte auf einem Steg sitzend gesehen worden. „Der Herr war bei bester Gesundheit und ist in Seelenruhe wieder in den See gestiegen“, so Gärtner. Genau dieser Umstand war aber für die Feuerwehr der Grund weiterzusuchen, wie der damalige Einsatzleiter betont. Tatsächlich habe es ja noch eine weitere Stunde gedauert, ehe der Mann wohlbehalten am Ufer aufgegriffen werden konnte. Mit anderen Worten: Der Einsatz sei in vollem Gange gewesen, als L. den Feuerwehrmann angriff.

Einen Schauplatz neben dem Rheinauer See eröffnet Gärtner, indem er die Frage nach der Unabhängigkeit der Justiz stellt. Gärtner hatte bereits am Montag angeregt, den Fall außergerichtlich beizulegen. Die zuständige Staatsanwältin habe sich in einem Telefonat aber zögerlich gezeigt, angeblich auch deshalb, weil Oberbürgermeister Peter Kurz den Strafantrag gegen L. gestellt habe – und nicht der betroffene Feuerwehrmann. Dazu erklärt die Stadt auf Nachfrage, dass dies ein übliches Vorgehen sei, schließlich sei der Oberbürgermeister oberster Dienstherr der Feuerwehr. Und die Staatsanwaltschaft betont, dass bei Straftaten zum Nachteil von Rettungskräften von der Möglichkeit einer Einstellung zurückhaltend Gebrauch gemacht werde.

Beendet ist das Ganze jedenfalls nicht – Gärtner will jetzt weitere Zeugen hören, die Vorsitzende Richterin will darüber nachdenken, also gibt es einen weiteren Termin.

Freie Autorin

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