Landgericht

Entscheidung im Verfahren um den getöteten Obdachlosen in Mannheim

Der gehbehinderte Obdachlose Marián K. starb, nachdem ihn ein anderer Mann so schwer verletzt hatte, dass er innerlich verblutete. Jetzt ist der Prozess gegen seinen mutmaßlichen Peiniger zu Ende gegangen

Von 
Agnes Polewka
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Mannheim. Vor dem Mannheimer Landgericht ist am Donnerstag eine Entscheidung im Prozess um den getöteten Obdachlochen Marián K. gefallen. Piotr K., der den gehbehinderten Mann mit Schlägen so schwer verletzte, dass er starb, soll dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht werden. Dieses Urteil verkündete das Schwurgericht am vierten Prozesstag.

Tatort Obdachlosenunterstand

Im vergangenen Dezember hatte der Tod des Obdachlosen Marián K. die Menschen in der Stadt bewegt. Am 10. Dezember starb der gehbehinderte 37-Jährige im Bereich des Obdachlosenunterstands Cahn-Garnier-Ufer/Hans-Böckler-Platz. Er verblutete innerlich nach schweren Schlägen gegen seinen Körper.

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Bereits zu Beginn der Verhandlung hatte der Beschuldigte Piotr K., der zum Tatzeitpunkt ebenfalls obdachlos war, die Tat eingeräumt. Außerdem fanden Ermittler laut Staatsanwaltschaft Spuren an seiner Kleidung, die mit der Tat in Zusammenhang stünden.

Piotr K. leidet an paranoiden Schizophrenie

Dass der Mann dennoch nicht ins Gefängnis kommen könnte, zeichnete sich früh ab. Ein Sachverständigengutachten ergab, dass Piotr K. nicht nur schwer alkoholabhängig sei, sondern an einer paranoiden Schizophrenie leide. „Die war zum Tatzeitpunkt akut, die Schuldfähigkeit war aufgehoben, er kann daher nicht bestraft werden“, sagte Oberstaatsanwalt Andreas Grossmann in seinem Plädoyer. Wie die Verteidigerin des Mannes, Sabrina Hausen, hatte auch er die dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie gefordert. 

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