Justiz

Einsatz am Marktplatz: Stehen beschuldigte Mannheimer Polizisten bald vor Gericht?

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat Anklage gegen zwei Polizisten erhoben - und will am heutigen Freitag weitere Details bekanntgeben

Von 
Lisa Uhlmann
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Der Tod eines ZI-Patienten nach einem Polizeieinsatz im Mai beschäftigt nun die Justiz. Nach dem Vorfall hatten Passanten Blumen zum Gedenken niedergelegt. © Wazulin

Es ist ein Vorfall, der nun auch die Justiz und das Landgericht Mannheim beschäftigt: Im Fall um den tödlichen Polizeieinsatz, bei dem Anfang Mai ein psychisch kranker Mann verstorben ist, hat die Staatsanwaltschaft Mannheim nun Anklage gegen die beiden beteiligten Beamten erhoben.

Darin wirft die Staatsanwaltschaft nach Informationen dieser Redaktion einem der Polizisten „Körperverletzung im Amt mit Todesfolge“ vor. Dem anderen wird „fahrlässige Tötung durch Unterlassen“ zur Last gelegt. Ob tatsächlich auch ein Ermittlungsverfahren gegen den beteiligten Arzt läuft, wie andere Medien berichten, blieb am Donnerstagabend aber unbestätigt. Weitere Details will die Staatsanwaltschaft an diesem Freitag der Öffentlichkeit bekanntgeben. Grund für die Zurückhaltung seien Fristen, die nach der Rechtssprechung vorsehen, den Betroffenen einen angemessenen Zeitraum einzuräumen, selbst den Verfahrensabschluss zur Kenntnis zu nehmen.

Ob und wann es aber einen Prozess geben wird, muss nun das zuständige Landgericht in Mannheim entscheiden, das am Donnerstag dazu auf Anfrage keine Angaben machen konnte. Sollte es aber zu einem Prozess kommen, wollen die Angehörigen des Verstorbenen - die Mutter und die Schwester des 47-jährigen Mannes mit kroatischen Wurzeln - als Nebenklägerinnen auftreten. Sie werden dabei von der Anwaltskanzlei Gärtner/Slania vertreten, wie die Kanzlei auf Anfrage erklärt. Man stehe in engem Kontakt mit der Familie des Verstorbenen. So vertritt Rechtsanwalt Peter Slania die Mutter des Verstorbenen, die Anwältin Ayla Bayaz die Schwester des Mannes.

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Lisa Uhlmann und Michael Krumpe
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Lisa Uhlmann
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Die Umstände seines Todes hatten wochenlang auch bundesweit für Aufsehen gesorgt: Am 2. Mai war der 47-Jährige bei einem Polizeieinsatz am Marktplatz zusammengebrochen. Die Einsatzkräfte und ein anwesender Arzt des Zentralinstituts (ZI) für seelische Gesundheit Mannheim, der mit der Polizei den Patienten gesucht hatte, kümmerten sich um den 47-Jährigen. Später starb der Mann im Krankenhaus.

„Nicht natürlicher Tod“

Kurz nach dem Einsatz kursierten im Internet Videos, die zeigen, wie einer der Polizisten den am Boden liegenden Mann ins Gesicht schlägt. Die direkt aufgenommen Ermittlungen des Landeskriminalamts (LKA) Baden-Württemberg zogen sich in die Länge, schnell drehte sich alles um die Frage: Haben die Beamten korrekt und angemessen gehandelt? Um die exakte Todesursache festzustellen, wurden nach der Obduktion des Leichnams gleich zwei Gutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis vier Monate nach dem Vorfall: Es „liegt ein nicht natürlicher Tod infolge des Polizeieinsatzes vor“. Demonstrationen gegen Polizeigewalt und deutliche Forderungen nach lückenloser Aufklärung, aber auch Hass und Hetze gegen Polizisten und Polizistinnen waren die Folge.

Vor wenigen Wochen hatten sich rund 70 Menschen am Mannheimer Marktplatz genau an dem Ort versammelt, an dem vor einem halben Jahr der Mann nach dem Polizeieinsatz gestorben war. Zum Gedenken an das Opfer und aus Solidarität zu den Hinterbliebenen hatte das linke Bündnis „Initiative 2. Mai Mannheim“ zu einer Mahnwache aufgerufen - und gleichzeitig zu einer Demonstration gegen Polizeigewalt. Während der Mahnwache hatte die Initiative auch eine Gedenktafel aufgestellt mit der Aufschrift: „In Gedenken an A.P., der hier am 2. Mai 2022 von der Polizei der H 4-Wache in Mannheim getötet wurde“.

Die Mannheimer Bezirksgruppe der Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte allerdings immer wieder die öffentliche Vorverurteilung der beiden Beamten scharf kritisiert und verurteilt. Und ebenfalls darauf hingewiesen: Polizisten und Polizistinnen dürfen nur den sogenannten unmittelbaren Zwang anwenden, wenn der Zweck, wie die Festnahme einer Person, sonst nicht herbeigeführt werden kann. Seit knapp fünf Monaten sind die beiden Beamten, die beim Polizeipräsidium Mannheim arbeiten, vom Dienst suspendiert. Auf Anfrage möchte sich das Präsidium zum Fall nicht äußern und verweist auf die angekündigte Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft.

„Rechtsverfahren wichtig“

Bei der Mannheimer GdP erklärt Vorsitzender Thomas Mohr auf Anfrage: „Wir haben schon von Anfang an kritisiert, dass die Suspendierung beider Beamter vorschnell erfolgt ist. Was den Beamten in der Anklage vorgeworfen wird, zeigt nun: Die ausgesprochene Suspendierung ist so sicher nicht mehr haltbar“, sagt GdP-Chef Mohr.

Dass die Staatsanwaltschaft nun tatsächlich Anklage gegen die beiden Ordnungshüter erhoben hat, verwundert Mohr nicht, im Gegenteil. Auf Anfrage erklärt der GdP-Vorsitzende: „Die Anklage überrascht uns nicht. Schließlich gibt es ein großes öffentliches Interesse an dem Fall. Deshalb ist es gut und richtig, dass der Fall in einem Rechtsverfahren aufgearbeitet wird, denn das sieht unser Rechtssystem vor.“

Redaktion Seit 2018 als Polizeireporterin für Mannheim in der Lokalredaktion.

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