Krankenhausreform

Dem Mannheimer Klinikum droht eine erneute Hängepartie

An diesem Freitag berät der Bundesrat über Karl Lauterbachs Krankenhausreform, die einen Verbund zwischen dem Mannheimer Klinikum und der Heidelberger Uniklinik ermöglichen würde. Welche Rolle die Landesregierung da spielt

Von 
Steffen Mack
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Das Klinikum soll in einen Verbund mit dem in Heidelberg. © Christoph Bluethner

Mannheim. Der Bundesrat hat an diesem Freitag ein sehr straffes Programm. Zunächst hält um 9.30 Uhr Anke Rehlinger ihre Antrittsrede, die saarländische SPD-Ministerpräsidentin übernimmt turnusgemäß die Präsidentschaft. Dann folgen 64 weitere Tagesordnungspunkte. So jedenfalls der Stand am Donnerstagnachmittag, hinter den Kulissen dürfte bis zuletzt noch um vieles gerungen werden. Vor allem, weil bis zur voraussichtlich auf den 23. Februar vorgezogenen Bundestagswahl nicht mehr viel Zeit bleibt, Gesetze durch die Länderkammer zu bringen.

Insbesondere von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach heißt es, der Sozialdemokrat werbe noch massiv um Zustimmung für seine umstrittene Krankenhausreform. Die ist auch für das Mannheimer Klinikum überaus wichtig. Denn sie enthält einen Passus, der den ersehnten Verbund mit der Heidelberger Uniklinik ermöglichen würde. Trotz des vom Bundeskartellamt im Sommer eingelegten Vetos. Genügen würde eine Erlaubnis von Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Der sah ebenso wie sein Gesundheitsminister und Grünen-Parteifreund Manne Lucha das Mannheim/Heidelberg-Projekt lange skeptisch. Mittlerweile steht die Landesregierung aber, offiziell jedenfalls, hinter der mühsam gefundenen Verbundlösung.

Minister Karl Lauterbach wirbt bis zuletzt für seine Reform. © Anna Ross/dpa

Specht spricht von einem „extrem engen Zeitkorridor“

Dennoch will Baden-Württemberg, dass der Bundesrat Lauterbachs Gesetzespaket nicht zustimmt, sondern in den Vermittlungsausschuss verweist. So kündigte es Lucha diese Woche in Stuttgart an. Das würde eine weitere Hängepartie bedeuten. Ob die Reform dann noch rechtzeitig vor der Bundestagswahl beschlossen werden könnte, ist zweifelhaft. Falls nicht, wäre sie wegen des sogenannten Diskontinuitätsprinzips (grob erklärt: Das Parlament soll sich nicht mit unerledigten Vorgänger-Projekten herumplagen müssen) gestorben. Dann müsste die neue Regierungskoalition, sofern sie das will beziehungsweise sich darauf einigen kann, ein ganz neues Gesetzespaket für die Krankenhäuser schnüren.

Auf Anfrage möchte Christian Specht das angekündigte Votum aus Stuttgart nicht kommentieren. Der CDU-Oberbürgermeister teilt aber mit, es bleibe zu hoffen, dass das Gesetz trotz der wahrscheinlich notwendigen Beratung im Vermittlungsausschuss noch rechtzeitig verabschiedet werden könne. „Dafür bleibt allerdings angesichts des geplanten Wahltermins im Februar nur ein extrem enger Zeitkorridor.“

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Auf ihrer Pressekonferenz in Stuttgart - das zeigt eine Videoaufzeichnung - ließen sich Lucha und Kretschmann indes von entsprechenden Journalistenfragen nicht beirren. Der Gesundheitsminister betonte, sie lehnten Lauterbachs Reform nicht insgesamt ab, sondern nur in einigen Punkten. Der den Verbund ermöglichende Passus gehöre nicht dazu. Im Vermittlungsausschuss seien nun noch die erforderlichen Nachbesserungen möglich.

Lucha zitierte seinen nordrhein-westfälischen CDU-Kollegen Karl-Josef Laumann: „Wenn wir alle guten Willens sind, ist das in einem halben Tag zu schaffen.“ Vermittlungsverfahren dauern allerdings in aller Regel mehrere Monate.

Die Sitzung ist ab 9.30 Uhr unter www.bundesrat.de zu sehen

Redaktion Steffen Mack schreibt als Reporter über Mannheimer Themen

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