Mannheim. Bis Ende März will die grün-schwarze Landesregierung über die Zukunft des Mannheimer Klinikums entscheiden. Klar ist, dass es statt der in der Region einhellig gewünschten Fusion mit der Heidelberger Uniklinik erstmal nur einen Verbund geben soll. Dazu werden vier Modelle geprüft. Wie die aussehen, hat das Wissenschaftsministerium auf die Parlamentarische Anfrage zweier Abgeordneter – Dennis Birnstock (FDP) aus Nürtingen und Martin Rivoir (SPD) aus Ulm – näher erläutert.
Variante 1: Nur schuldrechtlich
Beim ersten Verbundmodell handelt es sich um ein einfaches, rein schuldrechtlich kooperatives Verbundmodell. Beide Krankenhäuser behielten ihre volle rechtliche und wirtschaftliche Eigenständigkeit. Das Klinikum bliebe eine Tochter der Stadt, das Land wäre nur über die medizinische Fakultät beteiligt.
Variante 2: Engerer Vertrag
Bei dieser Variante blieben beide Häuser ebenfalls eigenständig, es gäbe aber einen Geschäftsbesorgungs-/Management- oder Unternehmenspachtvertrag, der über das rein Schuldrechtliche hinausginge.
Variante 3: Heidelberg steigt ein
Dieses Modell sieht neben schuldrechtlichen- auch gesellschaftsrechtliche Elemente vor. Beide Krankenhäuser blieben juristisch eigenständige Personen, könnten aber als medizinische und wirtschaftliche Einheit agieren. Zudem würde die Heidelberger Uniklinik an der Mannheimer Klinikum-GmbH beteiligt. Die Höhe sei noch zu definieren, heißt es vom Land.
Variante 4: Betrieb wird geteilt
Bei dieser Variante käme es in Mannheim zu einer Betriebsaufspaltung. Die Immobilien gingen an eine Besitzgesellschaft, daneben gäbe es dann eine Betriebsgesellschaft. Was das für die Trägerschaft bedeuten würde, muss laut Wissenschaftsministerium noch eingehender geprüft werden. Klar dürfte aber sein, dass die Heidelberger Uniklinik – und damit das Land als ihr alleiniger Träger – noch stärker in die Verantwortung genommen würde.
Was favorisiert wird
Alle Beteiligten, also sowohl die beiden Krankenhäuser als auch die Stadt Mannheim und die Uni Heidelberg, wollen einen möglichst engen Verbund. Eine „MM“-Frage an das Wissenschaftsministerium, ob es innerhalb der Landesregierung mittlerweile einen Favoriten gibt, lässt Sprecherin Denise Burgert unbeantwortet. Sie weist aber darauf hin, nur mit den engeren Verbundmodellen 3 und 4 könne „aller Voraussicht nach die Wettbewerbssituation zwischen den beiden Uniklinika Heidelberg und Mannheim beseitigt werden, wodurch eine erweiterte Synergiebildung möglich wäre“. Offen bleibt allerdings, ob dieses Argument auch die Skeptiker am Kabinettstisch überzeugen kann – allen voran Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Sozialminister Manne Lucha (beide Grüne).
Noch keine Fusion in Sicht
In der Antwort an die Abgeordneten Birnstock und Rivoir wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle vier Modelle keine Fusion im krankenhausrechtlichen Sinne seien. Beide Klinika blieben „vollwertig“. Auch werde weder eine alleinige Trägerschaft noch eine Gewährträgerschaft des Landes angestrebt. In der Region hofft man allerdings darauf, dass der Verbund nur ein erster Schritt ist. Zumal 2026 der Landtag neu gewählt und es einen anderen Ministerpräsidenten geben wird.
Studienplätze, Betten und Stellen
„Ziel des Landes ist es, die aktuellen Lehrkapazitäten und die dringend benötigten Studienplätze sowie auch die Forschungskapazitäten am Standort Mannheim aufrechtzuerhalten“, heißt es. Das sei bei allen vier Verbundmodellen möglich. Die dringend notwendigen Synergiebildungen müssten anderswo erfolgen, etwa beim Versorgungsangebot. Bei der Bettenzahl werde „eine bedarfsorientierte Anpassung“ angestrebt. Über mögliche Auswirkungen auf die Stellen im Klinikum – immerhin Mannheims größter Ausbildungsbetrieb und zweitgrößter Arbeitgeber nach der Stadt – steht weder etwas in der Parlamentarischen Anfrage noch in den Antworten darauf.
Rolle der Stadt Mannheim
Gefragt wurde, wie in den jeweiligen Modellen der finanzielle Beitrag Mannheims bemessen sein werde. Dazu heißt es lediglich: „Dies bedarf einer vertieften Betrachtung, bei der auch die Leistungsfähigkeit der Stadt in den Blick zu nehmen ist.“
Wie nun entschieden wird
Offiziell steht bisher nur fest, dass die Grundsatzentscheidung des Landes – so hat es Wissenschaftsministerin Petra Olschowski (Grüne) mehrfach angekündigt – am Ende dieses Monats fallen soll. Nach „MM“-Informationen ist dafür eine Kabinettsvorlage geplant. Die müsste entweder für die Sitzung am 21. März oder, weitaus wahrscheinlicher, für die am 28. März kommen. Da sie vorher an alle Ressorts sowie die Koalitionsfraktionen zur Abstimmung ginge, sollte der Inhalt – es gibt in Stuttgart ja auch Mannheimer Abgeordnete im Regierungslager – hoffentlich schon vorab bekanntwerden. Ministeriumssprecherin Burgert will indes nicht bestätigen, dass die Entscheidung auf diese Weise fällt.
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