Mannheim. Wie seltsam etwas ist, zeigt sich manchmal erst, wenn es verändert wird. So verpflichtet das baden-württembergische Straßengesetz die Stadt zum Vorgehen gegen Gartenbesitzer, deren überwuchernde Hecken Geh- oder Fahrradwege verengen. Laut Paragraf 28 sind Anpflanzungen unzulässig, „wenn sie die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen“. Dann fordert die Kommune die Betroffenen zur Beseitigung auf und setzt ihnen dafür eine Frist. Passiert nichts, kommt in Mannheim noch eine zweite Mahnung. Bleibt auch die erfolglos, muss den Rückschnitt der Stadtraumservice übernehmen. So weit, so gut. Das Kuriose ist allerdings: Aktuell geschieht das dann auf Kosten der Steuerzahler.
Dabei erlaubt das Landesgesetz ausdrücklich, den Rückschnitt der Pflanzen den Grundstückseignern in Rechnung zu stellen. Künftig soll das nun auch hier erfolgen. Das sieht eine Beschlussvorlage für den Gemeinderat vor, über die am nächsten Dienstag der Hauptausschuss berät. Die Sitzung im Stadthaus beginnt um 16.30 Uhr und wird auch auf dem städtischen YouTube-Kanal im Internet übertragen. Es ist der siebte Tagesordnungspunkt.
In der Vorlage steht auch der Grund, warum dieses Thema jetzt angegangen wird. Demnach hat das Mannheimer Rechtsamt bei einem Widerspruchsverfahren darauf hingewiesen, dass die städtische Gebührensatzung keine ausreichende Grundlage enthalte, um in solchen Fällen Geld einzufordern. Daher soll sie nun entsprechend geändert werden. Die Zustimmung der Fraktionen dürfte ziemlich sicher sein.
Pauschale Summe aus immer wiederkehrenden Arbeitsabläufen
Die Verwaltung weist darauf hin, „dass die überwiegende Mehrheit der angeschriebenen Personen bereits auf ein erstes oder zweites Hinweisschreiben reagiert und den notwendigen Rückschnitt beanstandungslos durchführt“. Der Stadtraumservice müsse das am Ende „nur in wenigen Einzelfällen“ übernehmen.
Künftig sollen dafür dann pauschal 224 Euro fällig werden, unabhängig von Aufwand und Zeit. Begründet wird das damit, dass es sich um standardisierte Fälle mit immer wiederkehrenden Arbeitsabläufen und ähnlichem Umfang handele. Der errechnete Betrag setzt sich zusammen aus insgesamt 201,50 Euro an Personalkosten für Verwaltung und Stadtraumservice, 19 Euro für die Fahrzeugnutzung und 3,50 Euro für die Postzustellung.
Meistens sind keine privaten Gartenbesitzer verantwortlich
In der Vergangenheit haben mit Pflanzen zugewucherte Rad- und Gehwege in Mannheim immer wieder für Bürgerbeschwerden gesorgt. Mehr als 180 gingen im vergangenen Jahr zwischen April und September ein. Betroffen waren etwa die Lüderitzstraße auf der Rheinau, aber auch Strecken in Sandhofen, auf der Schönau und dem Scharhof. Die wuchernden Hecken auf der südlichen Seite der Feudenheimer Straße sind ebenfalls vielen Radfahrern ein Dorn im Auge, manchmal sogar fast im wörtlichen Sinn.
In den seltensten Fällen sind dafür allerdings Gärten auf Privatgrundstücken verantwortlich. Meistens handelt es sich um Wildwuchs im öffentlichen Raum, der sich irgendwann verselbstständigt hat. Dann müsste der Stadtraumservice aktiv werden, ohne das auch künftig jemandem in Rechnung stellen zu können. Und mit einer Pauschale von 224 Euro wäre der Rückschritt an solchen Orten auch kaum getan.
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