Berlin/Mannheim. Der Bruch der Berliner Regierungskoalition hat Auswirkungen auf das Mannheimer Klinikum. Zuletzt setzte die federführende baden-württembergische Wissenschaftsministerin Petra Olschowski (Grüne) darauf, den gewünschten Verbund mit der Heidelberger Uniklinik über die umstrittene Krankenhausreform vom Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zu erreichen.
Das Gesetzespaket wurde vom Bundestag am 17. Oktober verabschiedet. Am 22. November soll der Bundesrat darüber entscheiden.
Landesgesundheitsminister Lucha äußerte Kritik an Lauterbachs Reform
Von einer Mehrheit in der Länderkammer sind SPD und Grüne, die verbliebenen Koalitionäre im Bund, selbst dann weit entfernt, wenn Grün-Schwarz in Stuttgart zustimmen sollte. Was noch keineswegs ausgemacht ist, weil Landesgesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) mehrfach massive Kritik an Lauterbachs Reform geäußert hat.
Lehnt der Bundesrat das Gesetzespaket ab, könnte es der Bundestag zwar dennoch durchsetzen. Doch auch in dem hat Rot-Grün ja ohne die FDP keine Mehrheit mehr.
Die Länderkammer könnte auch zunächst den Vermittlungsausschuss anrufen. Aber die Folge wäre ein wohl monatelanges Verfahren, das - unabhängig von fehlenden politischen Mehrheiten - schon rein zeitlich kaum bis zu einer vorgezogenen Bundestagswahl zu schaffen wäre.
Und weil auch im Vermittlungsausschuss das sogenannte Diskontinuitätsprinzip gilt (kein neuer Bundestag soll sich mit unfertigen Projekten seiner Vorgänger herumplagen müssen), wäre Lauterbachs Krankenhausreform dann gestorben.
Erlaubnis für Klinikverbund durch Bundeswirtschaftsminister Habeck zweifelhaft geworden
Auch der zunächst geplante Weg, eine Erlaubnis für den Verbund bei Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) zu beantragen, dürfte jetzt nicht mehr funktionieren. Vorgeschrieben ist ein etwa sechsmonatiges Prüfverfahren. Selbst wenn Habeck noch so lange geschäftsführend im Amt bleiben könnte, ist zweifelhaft, ob er dann noch zu so einer gewichtigen Erlaubnis bereit wäre.
Somit bliebe von den bisherigen Versuchen nur der Rechtsweg, um den Klinikverbund in der geplanten Form zu erreichen und das Veto des Bundeskartellamts dagegen aufzuheben. Auch vor Gericht würde allerdings primär unter wettbewerbsrechtlichen Aspekten geprüft.
Sollte auch das scheitern, müsste sich also die Stuttgarter Koalition noch etwas ganz Neues einfallen lassen. Doch vor der Landtagswahl im Frühjahr 2026 ist ja auch die nicht mehr sonderlich einig.
Somit bleibt fürs Erste nur die schwache Hoffnung, trotz des Ampel-Aus in Berlin doch noch eine parteiübergreifende Mehrheit für das Projekt zu erreichen.
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