Verkehr/Umweltschutz - Eigentümer in der Friedrichstraße 13a setzen sich auch in zweiter Instanz durch / Stadt bereitet Baugenehmigung vor

Warum in Mannheim-Neckarau Grünfläche zu Parkplätzen umgebaut werden kann

Von 
Thorsten Langscheid
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Das Geschäftshaus Friedrichstraße 13a (Bildmitte) im Neckarauer Ortskern. © Thorsten Langscheid

Mannheim. Das Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom 24. Januar ist klar: Die umstrittene Parkplatzerweiterung im Innenhof der Friedrichstraße 13a im Neckarauer Ortskern ist rechtens und darf gebaut werden. Die Stadtverwaltung bereitet nun die entsprechende Baugenehmigung vor. Mit dieser Botschaft von Oberbürgermeister Peter Kurz (SPD) und ihrem fürs Bauen zuständigen Kollegen Ralf Eisenhauer (SPD) trat Bürgermeisterin Diana Pretzell (Grüne) als Sitzungsleiterin vor den Neckarauer Bezirksbeirat - der wenig erfreut auf die Nachricht reagierte.

Auseinandersetzung seit 2016

Damit endet die seit 2016 laufende Auseinandersetzung um ein bisher unbebautes Grundstück am „Roten Ochsen“, der ehemaligen „vhs am markt“. Das Neckarauer Bauunternehmen Diringer und Scheidel, genauer gesagt die im Besitz von Familienmitgliedern befindliche Kassis OHG, hatte das Anwesen bereits 2009 von der Stadt Mannheim erworben und zum modernen Ärzte- und Kanzleigebäude umgebaut. Diringer und Scheidel hatte das Gebäude 1960/61 für die katholische Kirche, die in der Friedrichstraße seit den 1920er Jahren Eigentümerin war, erbaut.

Gegen die Absicht der Familie Scheidel, zu den bestehenden 31 Parkplätzen im Innenhof und in der Tiefgarage unter dem ehemaligen Karl-Breiling-Saal im Rückgebäude des Anwesens weitere 19 Stellplätze zu errichten, laufen Anwohner in dem weitläufigen Karree Friedrichstraße, Maxstraße, Blumenstraße und Schmiedgasse Sturm - der Innenbereich dürfe als grüne Oase nicht für einen Parkplatz zubetoniert werden, zumal zur Bekämpfung des Klimawandels insbesondere in dicht bebauten Ortskernen Flächen entsiegelt und nicht zusätzlich bebaut werden sollten, so ihre Argumentation.

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Doch nicht alle Nachbarn sind gegen die Parkplatzerweiterung in der Friedrichstraße 13a: Die dafür nötige Fläche hat die Kassis OHG nämlich nicht von der Stadt, sondern von zwei Grundstückseigentümern in dem Quadrat nachträglich zugekauft, deren vergleichsweise große Grundstücke dafür aufgeteilt und dem Areal Friedrichsstraße 13a zugeschlagen wurden.

Dass die Rechtslage nach dem Urteil in zweiter Instanz nun eindeutig sei, daran ließen Steffen Schumann vom Fachbereich Baurecht und Arndt Reichert vom Rechtsamt der Stadt Mannheim bei der Sitzung des Bezirksbeirats keinen Zweifel. Die Stadt hatte den Bauantrag für die Parkplatzerweiterung ursprünglich abgelehnt, die Eigentümer hatten Widerspruch eingelegt, dann Klage dagegen erhoben und sich nun vor dem obersten Verwaltungsgericht des Landes durchgesetzt.

Dass die weitere Bebauung der Flächen überhaupt möglich wurde, hänge vor allem damit zusammen, dass das Areal baurechtlich kein reines Wohn- sondern ein Mischgebiet für Wohn- und Gewerbezwecke sei, erläuterten die Juristen. Ein Bebauungsplan, in dem die Stadt bestimmte Nutzungsarten verbieten könne, existiere in Neckarau nicht.

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