Flexible Regeln und zugleich konsequente Überwachung beim Gehwegparken – klingt wie ein Widerspruch. Ist es aber nicht: Beim Rundgang durch die Quadrate wurde, wenig überraschend, deutlich, dass in den dicht bebauten, teils engen Innenstadtstraßen andere Regeln sinnvoll sind als in einer stillen Anwohnerstraße am Stadtrand. Hier reicht es, die bisherige Praxis schlicht zu legalisieren, wenn Platz genug für die wenigen Fußgänger ist, die dort überhaupt unterwegs sind, und keine Gefahrstellen mit erlaubt werden. Zugespitzt könnte man sagen: Man muss Gehwege, auf denen niemand geht, nicht von Autos freiräumen, und damit die Fahrbahnen so zustellen, dass dort dann niemand mehr fahren kann.
In der City sieht die Sache völlig anders aus. Dort macht es sehr wohl Sinn, Bürgersteige grundsätzlich vom (ruhenden) Autoverkehr frei zu halten. Hier sind zum einen wesentlich mehr Fußgänger unterwegs – mehr alte Menschen, mehr Eltern mit Kinderwagen, mehr Menschen, die auf Rollstuhl oder andere Gehhilfen angewiesen sind. Sie alle brauchen den Platz und vor allem die Sicherheit, sich unbehelligt bewegen zu können.
Denn auf der anderen Seite sind in der Innenstadt auch wesentlich mehr Fahrzeuge unterwegs – mehr Fahrer, die ihr SUV mal eben quer auf den Bürgersteig stellen, die praktisch alle Kreuzungen zuparken, und die ihren fahrbahren Untersatz ohne Rücksicht auf Verluste noch in die letzte freie Ecke quetschen. Und dabei zur Not auch noch schnell mit überhöhter Geschwindigkeit gegen die Fahrtrichtung der Einbahnstraße zu der begehrten Parklücke brettern.
Hier durchzugreifen, sinnvolle Verbote auch durchzusetzen, ist deswegen der richtige Weg. Ebenso richtig, wie am jahrzehntelang gut funktionierenden System der stillen Anwohnerstraße nicht ernsthaft zu rütteln. Denn Regeln um ihrer selbst willen durchzusetzen, kann ziemlich schwierig werden. Das hat die baden-württembergische Landesregierung gerade mit ihrer schrägen „The Länd“-Werbung vorgemacht – in dem sie, die eigenen Verbote missachtend, an Ortsschilder plakatieren ließ mit dem Hinweis, es sei ja niemand zu Schaden gekommen. Darauf mag sich der Gehwegparker im stillen Vorort ebenfalls berufen. Im teils chaotischen Stadtzentrum geht das aber gar nicht.
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