Ludwigshafen. Eine 29 Jahre alte Frau ist vom Amtsgericht Ludwigshafen zu einer Geldstrafe in Höhe von 2250 Euro verurteilt worden. Sie war am Abend des 23. Dezember mit ihrem Auto in der Ludwigshafener Innenstadt von der Bahnhofstraße kommend in die Straßenbahnunterfühung am Rathaus-Center eingebogen und über das Gleisbett bis zur unterirdischen Haltestelle Rathaus gefahren.
Dabei hatte sie erheblichen Sachschaden angerichtet. Die Frau war zum Zeitpunkt des Vorfalls mit 1,32 Promille Alkohol in der Atemluft deutlich alkoholisiert.
Feuerwehr musste Fahrzeug aus Tunnel bergen
Laut Mitteilung des Amtsgerichts wurde der Frau neben der Geldstrafe auch die Fahrerlaubnis entzogen. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs beantragt. "Nachdem die Frau gegen den von einem Strafrichter des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein im Februar erlassenen Strafbefehl keinen Einspruch eingelegt hatte, konnte das Verfahren ohne öffentliche Hauptverhandlung beendet werden", hieß es in der Mitteilung.
Die Irrfahrt der Frau hatte damals erhebliche Auswirkungen. Es entstand ein geschätzter Schaden von 15.000 Euro. Die Bergung des Fahrzeugs durch die Feuerwehr dauerte bis tief in die Nacht an. Im Nahverkehr kam es zu Beeinträchtigungen.
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