Ludwigshafen. Anderthalb Jahre lang hat ein heute 60-jähriger Ludwigshafener gemeinsam mit zwei Bekannten Darlehen an kreditunwürdige Personen vermittelt und sich daran bereichert. Durch den gewerbsmäßig begangenen Betrug in 25 Fällen entstand der Bank ein Schaden von 556 000 Euro. Dafür verurteilte das Landgericht Frankenthal den Mann zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und zu 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit.
Wer den Angeklagten in Saal 10 des Landgerichts in Augenschein nahm, würde ihm die „kriminelle Energie“ nicht zutrauen, die Richter Uwe Gau in seiner Urteilsbegründung ansprach. Dass sich der Ludwigshafener zu der Betrugsserie hinreißen ließ, war seiner angespannten Finanzsituation geschuldet. Aus einer gescheiterten Selbstständigkeit in der Reisebranche waren Verbindlichkeiten entstanden, und auch die folgende Tätigkeit als Berater für eine Bausparkasse warf den erhofften Profit nicht ab.
Als besonders unglücklich erwies sich für den gelernten Chemikanten die Bekanntschaft mit zwei Personen, die so gar nicht ins Bild einer seriösen Vermögensberatung passten. Zwischen Mai 2016 und Oktober 2017 sprachen die beiden Mittäter vorzugsweise in Shisha-Bars potenzielle Kunden an. Dazu setzten sie ihre Türkisch- und Arabischkenntnisse ein, während der Deutsche als „Tippgeber“ den Kontakt zur Bank herstellte. Zum „Briefing“ der Kreditnehmer gehörte neben der Verschleierung des Verwendungszwecks auch die Fälschung von Entgeltnachweisen. Nach Auszahlung der Darlehen - insgesamt eine halbe Million Euro - zweigten die inzwischen verurteilten Mitstreiter erhebliche Summen für sich selbst ab. Dem 60-Jährigen verblieben noch knapp 30 000 Euro, die das Landgericht als Tatertrag einzog. „Die Bank hat sich schnell auf die Kreditvergabe eingelassen“, gab Richter Uwe Gau zu bedenken. Man habe es dem Angeklagten und seinen Bekannten wahrlich „nicht schwer gemacht“. Nach Aussage der ermittelnden Polizeibeamtin hätten sich Ende 2017 schließlich die Betrugsanzeigen bei dem Kreditinstitut gehäuft.
Zu Gunsten des Angeklagten wirkte sich die ungewöhnlich lange Dauer des Verfahrens aus, weswegen vier Monate der Gesamtstrafe als vollstreckt erklärt wurden. Erst 2019 war Anklage erhoben worden, fünf Wochen verbrachte der bis dahin unbescholtene Mann in Untersuchungshaft. Wieder ins Gefängnis zu müssen, sei die größte Angst seines Mandanten, erklärte Verteidiger Alexander Klein. Dass es bei einem Strafmaß im bewährungsfähigen Bereich geblieben ist, war das Ergebnis eines Rechtsgesprächs im Vorfeld der Verhandlung. Mit dem vollumfänglichen Geständnis des Angeklagten wurde zudem eine langwierige Beweisaufnahme vermieden.
Während der Ludwigshafener ins reguläre Berufsleben - außerhalb der Finanzbranche - zurückgefunden hat, erlebte seine nicht zahlungsfähige Ex-„Kundschaft“ ein strafrechtliches Nachspiel: Verurteilungen zu Geld- und Freiheitsstrafen haben zahlreich stattgefunden.
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