Kontrollen

Ludwigshafen verstärkt Kampf gegen den Müll

Illegaler Müll ist in Ludwigshafen ein großes Problem. Es hat sich herausgestellt: Viele weggeworfene Dosen und Flaschen sind aus dem Ausland importiert worden. Die Stadt hat Maßnahmen dagegen angekündigt

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Stefan Skolik
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Die Ludwigshafener Stadtverwaltung will vermehrt und zielgerichtet gegen Verpackungsmüll auf den Straßen vorgehen. © Patrick Pleul/dpa

Ludwigshafen. Ludwigshafen hat immer mehr mit illegalen Müllablagerungen zu kämpfen - ein besonderes Problem sind dabei Verpackungen, die nicht der Pfandpflicht unterliegen. Die Stadtverwaltung will jetzt dagegen angehen: Der Abfallvollzugsdienst wird ab sofort vermehrte und zielgerichtete Kontrollen der Pfand- und Rücknahmepflichten für Getränkeverpackungen durchführen.

Bau- und Umweltdezernent Alexander Thewalt ist überzeugt, dass diese Maßnahme schnell Auswirkungen auf die Anzahl von illegalen Abfallablagerungen der Klein- sowie Einzelabfällen - wie beispielsweise Getränkeflaschen aus Polyethylen und Getränkedosen - haben wird. „Ziel ist es, die Einweggetränke-Verpackungen wieder einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen und die durch Wegwerfen der unbepfandeten Verpackungen entstehenden Abfallablagerungen einzudämmen und zu verhindern“, erklärt er.

Getränkeverpackungen im Blick

Grundsätzlich ist auf mit Getränken befüllte Einwegverpackungen (zum Beispiel Polyethylen-Flaschen, sogenannte PET-Flaschen sowie Dosen) mit einem Füllvolumen von 0,1 Liter bis 3 Liter ein Pfand zu erheben. Das Pfand beträgt einheitlich für alle pfandpflichtigen Einweg- Getränkeverpackungen 25 Cent (inklusive Umsatzsteuer) je Verpackung.

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Dabei unterliegen die importierten Einweg-Getränkeverpackungen ebenso der Pfandpflicht wie die in Deutschland abgefüllten Getränkeverpackungen. Das heißt, die Vertreiber müssen diese auch bepfanden, zurücknehmen und verwerten. Das Pfand ist auf allen Vertriebsstufen, angefangen von den Abfüllern oder Importeuren als Erstvertreiber über den Groß- und Zwischenhandel bis hin zu den Letztvertreibenden, zu erheben.

Die Einweggetränkeverpackungen sind vor dem Inverkehrbringen dauerhaft, deutlich lesbar und an gut sichtbarer Stelle als pfandpflichtig zu kennzeichnen. Geregelt ist dies im Verpackungsgesetz. Es bezweckt, dass die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt vermieden oder verringert werden.

Abfallbehörde hat das Problem erörtert

Durch die untere Abfallbehörde war festgestellt worden, dass in Ludwigshafen immer häufiger Dosen und PET-Flaschen ohne Pfand verkauft werden. Diese sind zuvor vorwiegend aus dem Ausland importiert worden. Die Dosen und Flaschen werden dann infolge der Nichtbepfandung auch nicht an den Verkaufsstellen zurückgegeben, sondern finden sich teilweise als illegale Abfallablagerung im Stadtgebiet wieder. Die Nichterhebung von Pfand sowie die Nichtkennzeichnung der pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen stellen jeweils Ordnungswidrigkeiten dar.

In den vergangenen Jahren erfolgte aufgrund fehlender personeller Kapazitäten lediglich ein sogenannter reaktiver Gesetzesvollzug; das heißt, es wurde bei Bekanntwerden von Verstößen reagiert. Jetzt wird der Abfallvollzugsdienst aktive, eigeninitiierte und zielgerichtete Kontrollen bezüglich der Einhaltung der Pfanderhebungspflicht durchführen. Dies ist Bestandteil einiger weiterer Maßnahmen, die zur Verringerung der illegalen Abfallablagerungen im Stadtgebiet Ludwigshafen umgesetzt werden sollen. 

Redaktion Planer Neckar-Bergstraße / Redakteur Ladenburg

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