Ludwigshafen. Seit der Schließung des renommierten Elektro- und Küchenhandels EKM in Ludwigshafen war es ruhig geworden um die Immobilie in der Lagerhausstraße. Während der Corona-Pandemie wurden die Räumlichkeiten zwischenzeitlich für ein Test-Center genutzt, ansonsten standen sie leer. Jetzt ist offenbar neues Leben eingekehrt - und das passt längst nicht allen in der Nachbarschaft. Seit gut einer Woche wird in der ehemaligen Ladenfläche eine Moschee betrieben, wie Christoph Heller, Ortsvorsteher der Südlichen Innenstadt, informiert. Eine Genehmigung dafür liegt seinen Angaben nach nicht vor.
Die Einrichtung wird rege besucht und genutzt. Das sorgt für viel Verkehr mit entsprechender Auswirkung auf die umliegenden Straßen.
„Die Einrichtung wird rege besucht und genutzt. Das sorgt für viel Verkehr mit entsprechender Auswirkung auf die umliegenden Straßen“, sagt Heller im Gespräch mit dieser Redaktion. Aus diesem Grund hätten sich mehrere Anwohner an ihn gewandt und ihn über die Entwicklung unterrichtet. Auch sei es in den vergangenen Tagen vermehrt zu Lärmbelästigungen gekommen. „In der Nachbarschaft gibt es auch eine Pflegeeinrichtung. Hier ist der Vermieter gefragt. Die Bauverwaltung muss aktiv werden!“, so Hellers Forderung.
Illegale Moschee in Ludwigshafen? OB Steinruck vor Ort
In einem ersten Schritt habe er sich gemeinsam mit Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (SPD) bereits vergangene Woche direkt vor Ort ein Bild gemacht - und die Schilderungen hätten sich bestätigt. „Wir haben mit einigen Leuten auf dem Parkplatz gesprochen. Die Verantwortlichen waren nicht herauszudeuten“, berichtet der Ortsvorsteher.
Man habe sich normal unterhalten und darauf hingewiesen, dass es Vorschriften gebe, die in diesem Fall offenbar nicht eingehalten worden seien. „Wir haben verdeutlicht, dass es so nicht gut ist, so wie es jetzt ist. Der neue Mieter kann die Moschee nicht ohne baurechtliche Genehmigung betreiben. Meines Wissens liegt diese nicht vor, ist nicht einmal beantragt.“
Ein Sprecher der Stadtverwaltung bestätigt auf Anfrage, dass bislang noch kein Antrag auf Genehmigung einer Moschee in der Lagerhausstraße eingegangen sei. Bisher könne die Stadt jedoch auch noch nicht bestätigen, dass in den ehemaligen EKM-Räumlichkeiten tatsächlich eine solche Gebetsstätte betrieben wird. „Wir werden aber zeitnah eine Kontrolle durchführen“, versichert er. Der Bauaufsicht sei der Sachverhalt jedoch auch erst am Montag zugetragen worden.
Kontrollen werden durchgeführt
Das weitere Vorgehen beschreibt der Sprecher nun wie folgt: „Wir werden eine Ortskontrolle durchführen und gegebenenfalls ein ordnungsbehördliches Verfahren einleiten.“ Der Betreiber der Einrichtung ist auch der Stadt „bislang noch nicht“ bekannt. Für den Fall, dass tatsächlich eine nicht genehmigte Moschee im Stadtteil Süd betrieben wird, kündigt der Sprecher die zumindest vorübergehende Schließung an.
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Laut Ortsvorsteher Heller müsse es das Ziel sein, eine Lösung zu finden, mit der am Ende alle leben können. „So, wie es jetzt abgelaufen ist, ist es schlecht für den Stadtteil und die Anwohner“, konstatiert er. Da niemand informiert worden sei, habe sich Verunsicherung im Umfeld breit gemacht.
Mal abgesehen von der fehlenden baurechtlichen Umwidmung der Gewerbefläche sieht Heller den Standort nicht unbedingt als geeignet für eine Moschee. „Der Bereich ist für eine solche Nutzung sicher nicht prädestiniert“, sagt er mit Blick auf Pflegeeinrichtung und Anwohner. „Außerdem wäre es nicht in meinem Sinn, wenn wir die Gewerbefläche aufgeben würden.“ Oberbürgermeisterin und Stadtverwaltung wüssten nun bescheid und müssten handeln.
Zehn genehmigte Moscheen in Ludwigshafen
In Ludwigshafen gibt es mehr als zehn genehmigte Moscheen. Eine davon, die Derya Dergah, befindet sich ebenfalls in der Lagerhausstraße. Laut Heller kann es sich jedoch nicht um einen Umzug dieser Moschee in neue Räumlichkeiten handeln. „Als wir vor Ort waren, existierte auch diese Moschee noch, und es waren Menschen vor Ort“, sagt er. Und auch der Stadt hätte ein solcher Umzug ja bekannt sein müssen.
Auch das Thema Sicherheit spielt für Heller eine Rolle. Die Umwandlung einer Einzelhandelsfläche in eine Anlage für kirchliche Zwecke sei zwingend baurechtlich zu vollziehen. „Weil viel mehr Menschen als vorher in dem Gebäude sind, sind die Brandschutzvorgaben strenger. Zu Recht, denn hier geht es um die Sicherheit der Besucher.“
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