Grundsteuer

Ladenburger Gemeinderat senkt Hebesatz für Grundsteuer: „Mal weniger, mal deutlich mehr Belastung für Bürger“

Der Ladenburger Stadtrat hat den Hebesatz für die Grundsteuer B bei zwei Enthaltungen gesenkt. Besonders SPD-Mann Kleinböck kritisiert jedoch das Landesgesetz scharf

Von 
Peter Jaschke
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In Ladenburg hat der Stadtrat der Senkung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von 340 auf 153 Prozent zugestimmt. © Bernd Weißbrod/dpa

Ladenburg. Kein gutes Haar lässt Stadtrat Gerhard Kleinböck (SPD) am neuen Landesgrundsteuergesetz. „Dass Baden-Württemberg als einziges Land allein Fläche und Bodenrichtwert zugrunde legt, ist verwunderlich“, sagt der frühere Landtagsabgeordnete am Mittwochabend im Ladenburger Gemeinderat. „Ich bin mir auch nicht sicher, ob wir uns mit dem Thema nicht noch einmal werden befassen müssen, weil Haus & Grund, Mietervereine und einige mehr das Verfassungsgericht angerufen haben.“

„Auf viel Unverständnis“ stoße, so Kleinböck weiter, dass Baden-Württemberg nicht wie die Mehrheit der Länder dem sogenannten Bundesmodell folge, das zusätzlich auch Art und Nutzung der Gebäude berücksichtige. Doch laut Fachportalen wie kommunal.de ist auch beim Bundesmodell der Umgang mit den Bodenrichtwerten umstritten, weil dies zu „absurden Situationen bei der Bewertung“ führe.

Steuereinnahmen bleiben in etwa so hoch wie vor der Reform

Der laut Bürgermeister Stefan Schmutz (SPD) „rechtskonforme Sonderweg“ des Landes Baden-Württemberg spielt vor Ort zunächst jedoch keine Rolle mehr. Dass die Grundsteuer wegen der bisher gültigen Einheitswerte überhaupt zu reformieren war, hatte das Bundesverfassungsgericht 2018 entschieden. Der Bundesrat hatte durchgesetzt, dass die Länder eigene Modelle schaffen dürfen. Und der Gemeinsame Gutachterausschuss Weinheim hatte die 14 Bodenrichtwertzonen für Ladenburg festgelegt.

„Wir sind die Überbringer der Botschaft, aber nicht die Verursacher“, so Schmutz. In Ladenburg geht es nun darum, die Hebesätze für die Grundsteuer B neu festzusetzen, damit die Steuer „aufkommensneutral“ bleibt. Den für die Steuerschuld mitentscheidenden Faktor auf Vorschlag der Verwaltung von 340 auf 153 Prozent zu senken, beschließt das Gremium bei zwei Stimmenthaltungen der Bürger für Ladenburg (BfL). Wie Schmutz erklärt, sei so von Steuereinnahmen in etwa gleicher Höhe wie vor der Reform auszugehen, rund 1,8 Millionen Euro. Doch „im Einzelfall des Bürgers kann es mal weniger, mal deutlich mehr sein“. Im Januar flattern den Eigentümern die Bescheide ins Haus. Die Summe lässt sich vorab berechnen: Grundstücksfläche mal Bodenrichtwert (www.gutachterausschuesse-bw.de) mal Steuermesszahl (vom Finanzamt) mal Hebesatz (Kommune).

Für Karl-Martin Hoffmann (CDU) ist „erkennbar, dass wir als Stadt uns mit diesem Hebesatz nicht die Taschen füllen wollen“. Einerseits wisse er von vielen Eigentümern in der Südstadt, denen „erhebliche Mehrbelastungen“ ins Haus stünden. Die Grundsteuer sei andererseits eine wichtige und verlässliche Einnahmequelle für die Stadt. Auf seine Frage, ob im Rathaus eine Telefonhotline für Bürger da sei, die mit höheren Belastungen rechnen müssten, sagt Schmutz: „Ich hoffe, dass wir das nicht brauchen, und es wäre auch fahrlässig zu behaupten, wir könnten an dem Steuerbescheid etwas ändern“. Nur bei „ganz extremen Härtefällen würden wir Unterstützung anbieten und bei den Zuständigen nachfragen, ob alles seine Richtigkeit hat“, so Schmutz.

Diskussion um gewähltes Modell in Baden-Württemberg

Auf einer Beispielliste von Stadtkämmerin Eva-Maria Rother liegen die maximalen Steuererhöhungen bei rund 200 Euro im Jahr, etwa für ein Mietwohngrundstück von 1200 Quadratmetern in zentraler Lage (Bodenrichtwert, BRW, 800 Euro). Ein Einfamilienhaus auf einer 260 Quadratmeter großen Neubaugebietsfläche (BRW 1150 Euro) wird 104 Euro teurer. Plus 86 Euro im Jahr heißt es für ein 406-Quadratmeter-Mietwohngrundstück am Rand der Weststadt (BRW 550 Euro). Dagegen kommt ein Gewerbegrundstück von rund 20 000 Quadratmetern in der Industriestraße beim niedrigen BRW von 165 Euro auf eine Entlastung von mehr als 4000 Euro. Solche Fallbeispiele gelten Kritikern als Belege dafür, dass das Landesgrundsteuergesetz anzupassen sei, weil es darin keine Rolle spiele, welche Gebäude auf dem Grundstück stünden.

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Deshalb, so SPD-Rat Kleinböck, folge die Mehrheit der Länder lieber dem Bundesmodell, das die Fehler der zuvor gültigen Einheitsbewertung behebe. So hatte die SPD im Stuttgarter Landtag - neben der AfD - gegen das Bodenwertmodell gestimmt. Die Grünen-Staatssekretärin im Finanzministerium, Gisela Splett, hatte erwidert, dass die Orientierung am Bodenrichtwert zu einem Gesetz geführt habe, das sich durch „Transparenz und Einfachheit“ auszeichne. „Wir sind hier wieder diejenigen, die ausbaden müssen, was an anderer Stelle entschieden wurde“, sagt Kleinböck. Man liege mit einem 153-prozentigen Hebesatz zwar am oberen Ende des vom Finanzministerium vorgelegten Transparenzkorridors, doch werde man damit im Interesse eines solide abgebildeten Haushalts leben müssen und deshalb zustimmen.

„Eine andere Möglichkeit haben wir nicht“, sagt Ernst Peters (FDP). „Bei diesem hochemotionalen Thema muss ich dem Kämmereiteam für die nachvollziehbare Beschlussvorlage danken“, sagt Oliver Steigerwald (Grüne). Als Fraktionskollegin Jenny Zimmermann fragt, ob die Grundsteuer dazu führen werde, Baulücken zu füllen, winkt die Kämmerin ab: „Das kann ich mir im Moment nicht vorstellen.“ Rother erklärt auf die Frage von Frank Kresse (BfL), wohin sich Eigentümer wenden können, die sich ungerecht behandelt fühlen: „Wir werden bei Widersprüchen freundlich darauf hinweisen, dass wir an den Messbescheid des Finanzamts gebunden sind.“ Gegen diesen haben sicher viele bereits Einspruch eingelegt.

Freier Autor Peter Jaschke ist freier Mitarbeiter seit 1997 und macht überwiegend regionale Berichterstattung, nimmt aber auch Sport- und Kultur-Termine wahr.

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