Finanzen

Ladenburger Rat entscheidet über Grundsteuer

Am Mittwoch steht die neue Grundsteuer B in Ladenburg auf der Tagesordnung des Rats. Die Stadtverwaltung schlägt vor, den Hebesatz ab 2025 zu senken

Von 
Peter Jaschke
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Der Rat in Ladenburg entscheidet über den Hebesatz zur Grundsteuer. © dpa

Ladenburg. Das wohl wichtigste Thema unter 23 Tagesordnungspunkten bei der Ladenburger Ratssitzung am Mittwoch, 23. Oktober, um 18 Uhr im Domhof ist wohl die neue Grundsteuer B. Sie wird auf unbebaute Grundstücke, Wohngrundstücke und gewerblich genutzte Grundstücke erhoben. Ob und wie viel sie und folglich auch Mieten wegen des umstrittenen Landesgrundsteuergesetzes von Baden-Württemberg für Hausbesitzer steigt, hängt auch vom künftigen örtlichen Hebesatz ab. Darüber hat nun der Ladenburger Rat zu entscheiden.

Die Stadtverwaltung schlägt vor, den Hebesatz ab 2025 auf 153 Prozent zu senken. Dieser betrage derzeit 340 Prozent. Eine Hochrechnung auf Basis vorliegender Zahlen zeige, dass bei einem unveränderten Hebesatz aufgrund der Gesetzesänderung mit neuer Berechnungsformel ab 2025 ein Steueraufkommen von knapp vier Millionen Euro zu erwarten wäre. Hintergrund: Die Einnahmen aus der Grundsteuer stehen ausschließlich den Kommunen zu. Damit werden unter anderem Erhaltung und Ausbau der örtlichen Infrastruktur sowie Dienstleistungen teilfinanziert. Das Steueraufkommen in Ladenburg liegt in diesem Jahr voraussichtlich bei 1,6 Millionen Euro, während es 2023 gut 1,9 Millionen Euro waren, und hat laut Stadtverwaltung insgesamt eine „fallende Tendenz“, nachdem nahezu alle Nachveranlagungen für die Neubaugebiete Hockenwiese, Aufeld, Martinshöfe und Nordstadt-Kurzgewann abgeschlossen seien.

Um das Grundsteueraufkommen auf einem vergleichbaren Niveau zu den Vorjahren zu halten, sei ein Hebesatz von 153 Prozent möglich, heißt es in der Sitzungsvorlage. Demnach habe der durchschnittliche Hebesatz im Rhein-Neckar-Kreis 2023 bei 372,8 Prozent gelegen, wobei die Spanne bei den 54 angehörigen Kommunen von 200 bis 485 Prozent reichte. Deshalb stellt die Verwaltung fest: „Ladenburg zählt zu den Kommunen mit einem der niedrigsten Hebesätze.“ Grundsätzlich haben sich die kommunalen Landesverbände bei der Reform zwar zur Aufkommensneutralität bekannt. Dies heißt jedoch auch in Ladenburg „nicht, dass kein Steuerpflichtiger mehr zahlen muss“. Das Finanzministerium Baden-Württemberg erwarte „Belastungsverschiebungen in Einzelfällen“.

Wasserpreis soll im kommenden Jahr fallen

Sie schlägt auch vor, bei der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe den aktuellen Hebesatz von 340 Prozent beizubehalten. Zwar erwarte die Stadt nach der Umstellung einen Rückgang der Steuereinnahmen von rund 20 000 Euro, doch komme es „aufgrund von Verschiebungen bei Grundstücken zu Ausgleichseffekten“.

Auch der Wasserpreis ist ein Thema. Dieser beträgt fürs kommende Jahr 1,52 Euro netto. Somit reduziert sich die Verbrauchsgebühr gegenüber dem Vorjahr um einen Cent. Die Schmutzwassergebühr erhöht sich um 75 Cent auf 1,52 Euro pro verbrauchtem Kubikmeter, während die Niederschlagswassergebühr von 34 Cent pro überbautem Quadratmeter auf 30 Cent gesenkt werden kann. Des Weiteren gibt die Stadt einen Zwischenbericht zur Umsetzung des DigitalPakts Schule.

Freier Autor Peter Jaschke ist freier Mitarbeiter seit 1997 und macht überwiegend regionale Berichterstattung, nimmt aber auch Sport- und Kultur-Termine wahr.

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