Ladenburg. Eltern können ihre Kinder in Ladenburg bald ganz unabhängig von Öffnungszeiten und bequem von zuhause aus für Betreuungsplätze anmelden. Denn am Montag, 3. Januar, schaltet die Stadtverwaltung ein Onlineverfahren frei, welches die bisherige Anmeldung in Papierform beim Kinder- und Jugendbüro ersetzt. „Ich habe keine Glaskugel zum Hellsehen, aber wir gehen davon aus, dass es reibungslos anläuft“, sagt Claudia Schmitt. Der Startschuss des neuen Serviceangebotes fällt nahezu gleichzeitig zu ihrem Antritt als neue Fachbereichsleiterin im Hauptamt.
Dass Schmitt jedoch diesem Teilaspekt der 2020 im Gemeinderat beschlossenen Digitalisierungsstrategie bei der Stadt gelassen entgegensieht, hat Gründe, die Bürgermeister Stefan Schmutz am Dienstagvormittag im Rathaus nennt: Setze man doch auf ein System, das durch den Kommunalverband Jugend und Soziales (KVJS) bereitgestellt werde und bereits in vielen baden-württembergischen Kommunen praktisch erprobt sei.
Sorgfältig konfiguriert habe es Maximilian Bauer von der städtischen Fachstelle für Digitalisierung. Dieser bestätigt: „Es sollte problemlos klappen.“ Bis 1. März kann er seinerseits notfalls etwas nachsteuern.
Stichtag 1. März
Bis zu diesem Stichtag müssen alle bereits angeschriebenen Eltern von Kindern, die vor dem 1. Juli 2019 geboren sind, ihren jeweiligen Bedarf an Plätzen in Krippen, Kindergärten und Schulkindbetreuung für das Kindergartenjahr 2022/23 angemeldet haben. Im System lassen sich auch Änderungswünsche eigenständig anpassen und Unterlagen hochladen.
„Die Eltern haben es sehr gut aufgenommen und diese Neuerung als wünschenswert bezeichnet“, freut sich Christiane Jäger als Leiterin des städtischen Kinder- und Jugendbüros. Sie erhofft sich künftig einen besseren Überblick darüber, was an Betreuungsbedarf und -zeiten gefragt sei, also wer was benötige an Ganztags- und Krippenplätzen oder solchen mit verlängerten Öffnungszeiten.
Für alle Träger gültig
„Diese Bedarfsanmeldung gilt trägerübergreifend für alle Neuanmeldungen von Kindern aus Ladenburg und für alle Betreuungsangebote mit Ausnahme der Kindertagespflege“, betont Jäger und weist obendrein ausdrücklich darauf hin, dass die Vergabe der Plätze mit Abschluss des Betreuungsvertrages weiterhin Sache der jeweiligen Einrichtungsträger sei. Wer nicht in der Lage sein, die Online-Vormerkung selbst vorzunehmen, werde vom Kinder- und Jugendbüro selbstverständlich gerne unterstützt.
„Wir haben uns mit den Trägern der Angebote auf transparente Kriterien bei der Vergabe von Ganztagsplätzen verständigt“, fügt Schmutz hinzu. Als ein maßgeblicher Faktor gelte der Umfang der Berufstätigkeit. „Vollbeschäftigte Alleinerziehende haben einen besonderen Stellenwert“, sagt Schmutz.
Bei der Vergabe der Betreuungsplätze mit verlängerter Öffnungszeiten erfolgt die Vergabe dagegen nicht nach der Berufstätigkeit der Erziehungsberechtigten, sondern nach weiteren Vergabekriterien. Bei der Anmeldung dürfen bis zu vier Wunscheinrichtungen in eine Rangfolge gebracht werden.
Internetseite (ab Montag, 3. Januar): www.ladenburg.de/zv
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