Heidelberg. In Heidelberg haben ab 8. November nur noch genesene und geimpfte Personen Zutritt zu Veranstaltungen städtischer Einrichtungen. Wie die Stadt am Freitag mitteilt, gilt die 2G-Regel in geschlossenen Räumen, zu denen Theater, Museen und die Stadtbücherei zählen. Durch das 2G-Optionsmodell der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg entfällt in der derzeit geltenden Basisstufe die Maskenpflicht. Bei Großveranstaltungen entfällt die Personenobergrenze.
"Die 2G-Regelung gilt nur für Veranstaltungen städtischer Einrichtungen. Die Nutzung der Stadtbücherei oder ein Besuch im Kurpfälzischen Museum sind wie gewohnt unter Beachtung der 3G-Regel möglich", so die Stadt. Der Heidelberger Frühling sowie Enjoy Jazz, beides privat betriebene Veranstaltungen, haben bereits angekündigt, die 2G-Regel ebenso anzuwenden.
Ausnahmem für Kinder
Auch beim 2G-Modell müssen Besucherinnen und Besucher einen Impf- oder Genesenenausweis vorlegen. Mit der seit dem 28. Oktober gültigen Änderung der Corona-Verordnung entfällt auch für Beschäftigte überall dort, wo 2G gilt, die Maskenpflicht - sofern diese geimpft oder genesen sind. Sollte die Warnstufe in Baden-Württemberg verkündet werden, gilt auch mit der 2G-Regel eine Maskenpflicht für alle.
Durch die 2G-Regel ergibt sich kein Zutrittsverbot für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren. Laut Mitteilung der Stadt erfolgt der Nachweis durch entsprechende Ausweisdokumente wie Kinderreisepass oder Schülerausweis. Jugendliche, die nicht mehr zur Schule gehen, müssen einen negativen Antigentest vorlegen. Ebenso vom Zutrittsverbot ausgenommen sind Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
URL dieses Artikels:
https://www.mannheimer-morgen.de/orte/heidelberg_artikel,-heidelberg-zutritt-zu-staedtischen-veranstaltungen-in-heidelberg-nur-noch-fuer-geimpfte-und-genesene-_arid,1872122.html
Links in diesem Artikel:
[1] https://www.mannheimer-morgen.de/orte/heidelberg.html