Gefängnis - Ministerium droht Klage im Fall „Fauler Pelz“ an

Würzner „irritiert“

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Blick auf die Gebäude der ehemaligen Heidelberger Außenstelle der Justizvollzugsanstalt Mannheim, auch „Fauler Pelz“ genannt. © Uwe Anspach/dpa

Heidelberg. Das Stuttgarter Sozialministerium hat in einem Brief an den Heidelberger Gemeinderat sein Vorhaben unterstrichen, im stillgelegten Gefängnis „Fauler Pelz“ in der Heidelberger Altstadt einen Maßregelvollzug für psychisch kranke und suchtkranke Straftäter einzurichten. Wie die Stadtverwaltung in Heidelberg am Donnerstagabend in einer Mitteilung bekanntgab, hat der Amtschef des Ministeriums in dem Schreiben angekündigt, „dass wir eine abschlägige Baugenehmigung nicht hinnehmen könnten und in diesem Fall den Rechtsweg beschreiten müssten“.

Dazu erklärt Heidelbergs Oberbürgermeister Eckart Würzner laut der Stadtverwaltung: „Ich finde es schon sehr irritierend, dass ein Ministerium eine Klage androht, falls ein Rechtsverfahren nicht in seinem Sinne entschieden wird.“ Nach seinem Verständnis sollte auch eine Regierungsbehörde erstmal den Abschluss eines Verfahrens abwarten, bevor sie dessen Rechtmäßigkeit öffentlich in Frage stelle, betonte er.

Gespräch mit Gemeinderat geplant

„Unabhängig vom Ergebnis der baurechtlichen Prüfung haben wir in Bezug auf den ,Faulen Pelz’ einen klaren politischen Konsens in Heidelberg. Wir halten die Unterbringung therapiebedürftiger Straftäter mitten in der Altstadt, in einem stillgelegten Gefängnis aus dem 19. Jahrhundert, sowohl für die angestrebte Entwicklung unserer Universität und der Altstadt wie auch für die Insassen für nicht geeignet“, so Würzner. Er werde das weitere Vorgehen mit dem Gemeinderat besprechen.

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Der „Faule Pelz“ wurde bis 2015 als Gefängnis genutzt. Geplant war bisher, das Gebäude in der Altstadt als Forschungseinrichtung der Universität Heidelberg zu nutzen. 3000 Quadratmeter waren bereits für Arbeits- und Forschungsplätze vorgesehen. 

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