Ludwigshafen. Am 20. Juli wird sich das oberste deutsche Gericht - der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe - mit einem Fall beschäftigen, der die Region in den vergangenen Monaten in Atem gehalten hat: mit der Vergewaltigung und der Ermordung der 17-jährigen Zoe aus Frankenthal im März 2020. Ihr mutmaßlicher Peiniger, Lukas V. (19), wurde am 2. August 2022 vor dem Frankenthaler Landgericht wegen Mordes, Vergewaltigung mit Todesfolge und sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt - das ist eine der höchsten Strafen, die das Jugendstrafrecht vorsieht.
Sowohl die Frankenthaler Staatsanwaltschaft als auch V.s Verteidiger, Rechtsanwalt Alexander Klein, legten Revision gegen das Urteil ein. Die Staatsanwaltschaft hatte sich in ihrem Plädoyer dafür stark gemacht, dass nach Ende der Haftstrafe der „Vorbehalt der Sicherungsverwahrung“ verhängt wird - dass geprüft wird, welche Gefahr von dem Mann ausgeht, bevor er aus der Haft entlassen wird. Weil die Kammer dieser Forderung nicht folgte, legte die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein. Die Revision der Verteidigung zielt dagegen auf ein geringeres Strafmaß ab.
Zweifel an der Urteilsbegründung
„Die Höhe der Strafe veranlasst mich dazu, da noch einmal genauer hinzusehen“, sagte Verteidiger Klein nach der Urteilsverkündung im August. Nachdem beide Seiten ihre Zweifel an der Urteilsbegründung des Frankenthaler Gerichts schriftlich eingereicht haben, muss nun der BGH entscheiden, ob das Urteil Bestand hat, ganz oder teilweise aufgehoben wird. Sollte der BGH das Urteil kippen, muss das Verfahren komplett neu aufgerollt werden.
Im Oktober war Lukas V. vorzeitig aus der U-Haft entlassen worden, der Fall machte bundesweit Schlagzeilen. Wegen Wiederholungsgefahr befindet er sich inzwischen wieder im Gefängnis.
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