Kriminalität

Schläge und Messerstiche - Anklage nach brutaler Attacke in Neckargemünd

Das schwerverletzte Opfer konnte sich schließlich in ein Wohngebiet retten. Nach einer Messerattacke in Neckargemünd ist jetzt Anklage gegen eine 16-Jährige und einen 24-Jährigen ergangen. Steckt Rache hinter der Tat?

Von 
Kai Plösser
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Das Heidelberger Landgericht. © Philipp Rothe

Heidelberg/Neckargemünd.

Nach einer Messerattacke in Neckargemünd hat die Jugendkammer des Landgerichts Heidelberg das Hauptverfahren gegen eine Jugendliche und einen Erwachsenen eröffnet. Dafür sind von September bis November 2022 neun Verhandlungstage anberaumt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Heidelberg am Dienstag mit. Die beiden Angeklagten sollen einen 20-Jährigen mit Schlägen und Messerstichen attackiert und ihn dabei schwer verletzt haben. Der Vorfall hatte sich bereit am 7. Januar ereignet.

Nachdem die Ermittlungen abgeschlossen waren, hatte die Behörde bereits Anfang Mai Anklage gegen die Verdächtigen wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung, schwerer räuberischer Erpressung und versuchten Totschlags zur Jugendkammer des Landgerichts Heidelberg erhoben, berichtet die Staatsanwaltschaft.

Bei den Ermittlungen habe sich ein hinreichender Tatverdacht herausgestellt. Der zum Tatzeitpunkt 24 Jahre alte Mann soll den 20-jährigen Geschädigten überfallen haben und ihm „unter massiver Gewaltanwendung unter anderem zwei Frakturen des Gesichtsschädels“ zugefügt haben. Laut Anklage soll er außerdem mit einem Küchenmesser zugestochen haben, wobei er dem Opfer mehrere Stichwunden im Unterleib und den Beinen beigebracht habe.

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Die zum Tatzeitpunkt 16-Jährige soll den 24-jährigen Beschuldigten zuvor zu der Tat aufgefordert und dies mit Rachegelüsten gegen den 20-Jährigen begründet haben, heißt es weiter. Zudem soll sie das Opfer unter einem Vorwand zum Tatort auf dem Grundstück eines verlassenen Anwesens gelockt haben und den 24-Jährigen bei seinen Taten unterstützt haben. Der 20-Jährige sei anschließend mit seinen schweren Verletzungen in der Kälte zurückgelassen worden.

Opfer rettet sich in Wohngebiet

Der Geschädigte konnte sich trotz seiner Verletzungen vom Tatort in ein Wohngebiet retten, hatten das Polizeipräsidium Mannheim und die Staatsanwaltschaft Heidelberg nach der Tat mitgeteilt. Der Mann habe anschließend zwei Passanten getroffen, die ihn zu einem Polizeirevier brachten. Von dort aus wurde er mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht, wo er in der Nacht zum 8. Januar versorgt wurde.

Noch in derselben Nacht wurden die beiden Verdächtigen identifiziert und vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurden sie anschließend der Haftrichterin beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt. Gegen beide Beschuldigte wurden Haftbefehle erlassen und in Vollzug gesetzt.

„Für die Tat sieht das Gesetz bei Erwachsenen Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren, bei Jugendlichen Jugendstrafen bis zu zehn Jahren vor“, informiert die Staatsanwaltschaft. Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung der Angeklagten gelten diese als unschuldig. red/pol/kpl

Redaktion

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