Landgericht

Bodo Schiffmann muss Praxisräume freigeben

Von 
Michaela Roßner
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Bodo Schiffmann muss die Praxisräume in Sinsheim verlassen. © Bernhard Zinke

Sinsheim/Heidelberg. Im Streit um die Rückgabe von Praxisräumen in der GRN-Klinik in Sinsheim hat Bodo Schiffmann gegen den Rhein-Neckar-Kreis verloren. Die gemeinsam mit seiner Kollegin und Frau angemieteten Räume muss er vorzeitig zurückgeben. Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens tragen. Das hat eine Sprecherin des Heidelberger Landgerichts auf Nachfrage mitgeteilt.

Mitte November 2020 hatte die Klinik dem HNO-Arztpaar, das in Sinsheim eine Schwindelambulanz betrieb, die Kündigung geschickt. Das bestätigte der damalige Geschäftsführer der GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH, Rüdiger Burger, dieser Redaktion vor rund einem Jahr. Der Klinikleitung war vor allem ein Dorn im Auge, dass Mitarbeiter auf dem Gelände ohne Maske unterwegs waren. Die Schiffmann-Praxis teilte sich den Eingang mit einem gastroenterologischen Arzt. Außerdem hat Schiffmann den Briefkasten seiner Praxis zum Posteingang der Querdenker-Partei „Wir2020“ gemacht. Ein Aufkleber warb mit der Aufforderung „Jetzt Mitglied werden“. Diese Parteiwerbung missfiel der Klinikleitung. Außerdem hatte man auf Zusammenarbeit gebaut. Doch die sei bald in Schieflage geraten – unter anderem, weil Schiffmann seine Kassenzulassung zurückgegeben hatte.

Der Gewerbemietvertrag war ursprünglich bis 2027 ausgestellt. Schiffmann hatte die Räumungsandrohung mit einer Widerklage beantwortet und die Zahlung von 1,2 Millionen Euro gefordert. Das wurde von einer Zivilkammer des Landgerichts zurückgewiesen.

Der Sinsheimer Hals-Nasen-Ohrenarzt, der die Pandemie genauso negierte wie die Sinnhaftigkeit des Mund-Nasen-Schutzes, hatte es als medizinisches Sprachrohr der Querdenken-Bewegung zu bundesweiter Bekanntheit gebracht. miro

Redaktion Redakteurin Metropolregion/Heidelberg

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