Justiz

Prozess um versuchten Mord auf A 65: Parallelen zu früherer Tat?

Ein 24-Jähriger ist in Frankenthal wegen versuchten Mordes angeklagt, weil er auf der A 65 bei Mutterstadt einen schweren Unfall verursacht haben soll - mutmaßlich um sich und seine Freundin zu töten

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Das Landgericht Darmstadt muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden. © Symbolbild Justizia

Frankenthal. Sein Mandant schäme sich, sagt Rechtsanwalt Manfred Zipper am Dienstag im Verhandlungssaal 1 des Frankenthaler Landgerichts. Es ist der dritte Tag in einem Prozess, in dem die Anklage auf versuchten Mord lautet. Der 24-jährige Maximilian W. soll am 6. Mai 2023 zunächst einen schweren Unfall auf der A 65 verursacht haben und dann seine damalige Freundin an der Autobahn mit Faustschlägen und Tritten verletzt haben. Am Dienstag verliest die Vorsitzende Richterin Mirtha Hütt Auszüge aus dem Bundeszentralregister, sie zitiert aus Dokumenten, die sich mit früheren Vergehen des Angeklagten befassen. Es geht unter anderem um den Besitz von Betäubungsmitteln, eine Alkoholfahrt, Beleidigungen - und um eine Entscheidung des Amtsgerichts Neustadt aus dem Jahr 2022 zu einem Fall, der heute Schamgefühle bei W. verursacht.

Zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt

Damals verurteilte das Gericht ihn zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Fall weise gewisse Parallelen zum hiesigen Verfahren auf, sagte Richterin Hütt bereits zu Beginn des Prozesses. Sinngemäß lässt sich der Inhalt der Auszüge aus den Akten, die die Richterin am Dienstag verliest, so zusammenfassen: W. schlug einer anderen Ex-Partnerin ins Gesicht, er trat auf sie ein und hinderte sie daran, die Wohnung zu verlassen. Anschließend stieg er über die Brüstung des Balkons - und stürzte acht Meter in die Tiefe. Dabei zog er sich unter anderem einen Milzriss zu, Polizisten mussten ihn ins Krankenhaus begleiten, weil er sich zunächst weigerte, medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen. An den Sturz und vieles anderes habe er keine Erinnerung, so W. auf Nachfrage der Richterin.

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Von
Agnes Polewka
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Der Vorfall könnte wichtig für die Urteilsfindung sein, da der 24-Jährige auch am 6. Mai seine Partnerin während der Autofahrt geschlagen und ihr Haarbüschel ausgerissen haben soll - ein Beamter berichtet am Dienstag, er habe Haarknäuel im Fahrzeug gefunden. Als sie ihm mit der Trennung drohte, soll W. angekündigt haben, sich und sie umbringen zu wollen. Dann beschleunigte er laut Anklage seinen Audi auf 250 Stundenkilometer und rammte einen Kleinwagen. W. hat die Tat eingeräumt, bestreitet aber eine suizidale Absicht - worauf sich der versuchte Mordverdacht stützt.

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